Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz über das Landeverbot für Luftfahrzeuge aus dem Vereinigten Königreich

581. Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz über das Landeverbot für Luftfahrzeuge aus dem Vereinigten Königreich

Gemäß § 25 Epidemiegesetz 1950, BGBl. Nr. 186/1950, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 136/2020, wird verordnet:

§ 1.

Den der Beförderung von Personen dienenden Luftfahrzeugen, die aus dem Vereinigten Königreich abfliegen, ist die Landung in Österreich untersagt.

§ 2.

Diese Verordnung gilt nicht für Flüge im Interesse der Republik und für Frachtflüge, Einsatzflüge, Ambulanz-/Rettungsflüge, Repatriierungsflüge oder Überstellungsflüge sowie Flüge zum Transport von Saisonarbeitskräften im Wirtschaftszweig Land- und Forstwirtschaft sowie Pflege- und Gesundheitspersonal unter...

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