Kundmachung des Bundeskanzlers über die Aufhebung der Wortfolge ?oder ihm dazu Hilfe leistet,? in § 78 des Strafgesetzbuches durch den Verfassungsgerichtshof

154. Kundmachung des Bundeskanzlers über die Aufhebung der Wortfolge ?oder ihm dazu Hilfe leistet,? in § 78 des Strafgesetzbuches durch den Verfassungsgerichtshof

Gemäß Art. 140 Abs. 5 und 6 B-VG und gemäß § 64 Abs. 2 des Verfassungsgerichtshofgesetzes 1953 ? VfGG, BGBl. Nr. 85/1953, wird kundgemacht:

Der Verfassungsgerichtshof hat mit am 11. Dezember 2020 mündlich verkündetem Erkenntnis, G 139/2019-71, dem Bundeskanzler zugestellt am 17. Dezember 2020, zu Recht erkannt:

?1. Die Wortfolge ?oder ihm dazu Hilfe leistet,? in § 78 des Bundesgesetzes vom 23. Jänner 1974 über die mit gerichtlicher Strafe bedrohten Handlungen (Strafgesetzbuch ? StGB), BGBl. Nr. 60/1974, wird als
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