Verordnung des Bundesministers für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport, mit der die NPO-Fonds-Richtlinienverordnung geändert wird

627. Verordnung des Bundesministers für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport, mit der die NPO-Fonds-Richtlinienverordnung geändert wird

Auf Grund des § 3 Abs. 1 des Bundesgesetzes über die Errichtung eines Non-Profit-Organisationen Unterstützungsfonds (NPO-Gesetz, 20. COVID-19-Gesetz), BGBl. I Nr. 49/2020, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 135/2020, wird im Einvernehmen mit der Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus verordnet:

Die Verordnung des Bundesministers für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport gemäß § 3 Abs. 1 des Bundesgesetzes über die Errichtung eines Non-Profit-Organisationen Unterstützungsfonds betreffend Richtlinien über die Gewährung von Unterstützungsleistungen an Organisationen gemäß § 1 Abs. 2 des Bundesgesetzes über die Errichtung eines Non-Profit-Organisationen Unterstützungsfonds, welche im Zusammenhang mit der Ausbreitung des Erregers SARS-CoV-2 und den dadurch verursachten Auswirkungen geboten sind, damit diese Organisationen in die Lage versetzt werden, ihre statutengemäßen Aufgaben weiter zu erbringen (NPO-Fonds-Richtlinienverordnung ? NPO-FondsRLV), BGBl. II Nr. 300/2020, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 357/2020, wird wie folgt geändert:

1. In § 12 Abs. 2 zweiter Satz wird die Wortfolge ?31. Dezember 2020? durch die Wortfolge ?15...

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