Verordnung des Bundesministers für Finanzen mit der die Verordnung betreffend die elektronische Einreichung von Anbringen im Zusammenhang mit steuerlichen Erleichterungen aufgrund des Coronavirus geändert wird

  1. Verordnung des Bundesministers für Finanzen mit der die Verordnung betreffend die elektronische Einreichung von Anbringen im Zusammenhang mit steuerlichen Erleichterungen aufgrund des Coronavirus geändert wird

    Auf Grund des § 86a der Bundesabgabenordnung ? BAO, BGBl. Nr. 194/1961, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 3/2021, wird verordnet:

    Die Verordnung betreffend die elektronische Einreichung von Anbringen im Zusammenhang mit steuerlichen Erleichterungen aufgrund des Coronavirus, BGBl. II Nr. 121/2020, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 416/2020, wird wie folgt geändert:

  2. § 1 wird wie folgt geändert:

    1. Das Datum ?31. Dezember? wird durch das Datum ?31. März 2021? ersetzt.

    2. Z 2 lautet:

      ?2. ab dem 4. März 2021 Ansuchen um Ratenzahlung gemäß § 323e BAO;?
    3. In Z 3 wird am Ende der Strichpunkt durch einen Punkt ersetzt.

    4. Die Z 4 und Z 5 entfallen.

  3. In § 3 wird folgender Abs. 3 angefügt:

    ?(3) § 1 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 4/2021 tritt mit 1. Jänner 2021...

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