Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich der Multilateralen Vereinbarung M330 nach Abschnitt 1.5.1 ADR über Bescheinigungen über die Fahrzeugführerschulung gemäß Absatz 8.2.2.8.2 ADR und Bescheinigungen für Gefahrgutbeauftragte gemäß Unterabschnitt 1.8.3.7 ADR

7. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich der Multilateralen Vereinbarung M330 nach Abschnitt 1.5.1 ADR über Bescheinigungen über die Fahrzeugführerschulung gemäß Absatz 8.2.2.8.2 ADR und Bescheinigungen für Gefahrgutbeauftragte gemäß Unterabschnitt 1.8.3.7 ADR

Die Multilaterale Vereinbarung M330 nach Abschnitt 1.5.1 ADR über Bescheinigungen über die Fahrzeugführerschulung gemäß Absatz 8.2.2.8.2 ADR und Bescheinigungen für Gefahrgutbeauftragte gemäß Unterabschnitt 1.8.3.7 ADR (BGBl. III Nr. 196/2020, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 3/2021) wurde von folgenden weiteren ADR-Vertragsparteien unterzeichnet:

ADR-Vertragsparteien: Datum der Unterzeichnung:
Schweiz 3. Dezember 2020
Kroatien
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