Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich der Multilateralen Sondervereinbarung RID 6/2020 nach Abschnitt 1.5.1 RID über Bescheinigungen für Gefahrgutbeauftragte gemäß Unterabschnitt 1.8.3.7 RID

6. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich der Multilateralen Sondervereinbarung RID 6/2020 nach Abschnitt 1.5.1 RID über Bescheinigungen für Gefahrgutbeauftragte gemäß Unterabschnitt 1.8.3.7 RID

Die Multilaterale Sondervereinbarung RID 6/2020 nach Abschnitt 1.5.1 RID über Bescheinigungen für Gefahrgutbeauftragte gemäß Unterabschnitt 1.8.3.7 RID (BGBl. III Nr. 191/2020, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 219/2020) wurde von folgenden weiteren RID-Vertragsstaaten unterzeichnet:

RID-Vertragsstaaten: Datum der Unterzeichnung:
Finnland 30.
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