Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich der in Peking beschlossenen Änderung des Montrealer Protokolls über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen

41. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich der in Peking beschlossenen Änderung des Montrealer Protokolls über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen

Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat das Vereinigte Königreich am 25. Februar 2021 die Anwendung der in Peking beschlossenen Änderung des Montrealer Protokolls über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen (BGBl. III Nr. 94/2005, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 126/2020), auf die Insel Man ausgedehnt.

Edtstadler

BGBl. III Nr. 41/2021

Bundeskanzleramt -...

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