Verordnung des Bundesministers für Finanzen mit der die Verordnung betreffend die elektronische Einreichung von Anbringen im Zusammenhang mit steuerlichen Erleichterungen aufgrund des Coronavirus geändert wird

128. Verordnung des Bundesministers für Finanzen mit der die Verordnung betreffend die elektronische Einreichung von Anbringen im Zusammenhang mit steuerlichen Erleichterungen aufgrund des Coronavirus geändert wird

Auf Grund des § 86a der Bundesabgabenordnung ? BAO, BGBl. Nr. 194/1961, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 29/2021, wird verordnet:

Die Verordnung betreffend die elektronische Einreichung von Anbringen im Zusammenhang mit steuerlichen Erleichterungen aufgrund des Coronavirus, BGBl. II Nr. 121/2020, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 4/2021, wird wie folgt geändert:

1. § 1 wird wie folgt geändert:

  1. Das Datum ?31. März 2021? wird durch das Datum ?30. Juni 2021? ersetzt.

  2. Das Datum ?4. März 2021? wird durch das Datum ?10. Juni 2021? ersetzt.

2. In § 3 wird folgender Abs. 4 angefügt:

?(4) § 1 in...

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