Verordnung der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort, mit der Ausbildungsvorschriften für den Lehrberuf Verpackungstechnik erlassen werden (Verpackungstechnik-Ausbildungsordnung)

202. Verordnung der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort, mit der Ausbildungsvorschriften für den Lehrberuf Verpackungstechnik erlassen werden (Verpackungstechnik-Ausbildungsordnung) Auf Grund der §§ 8, 24 und 27 des Berufsausbildungsgesetzes (BAG), BGBl. Nr. 142/1969, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 60/2021, wird verordnet:

Lehrberuf Verpackungstechnik

§ 1.

(1) Der Lehrberuf Verpackungstechnik ist mit einer Lehrzeit von dreieinhalb Jahren eingerichtet.

(2) Die in dieser Verordnung gewählten Begriffe schließen jeweils die männliche und weibliche Form ein. Im Lehrvertrag, Lehrzeugnis, Lehrbrief und im Lehrabschlussprüfungszeugnis ist der Lehrberuf in der dem Geschlecht des Lehrlings entsprechenden Form (Verpackungstechniker bzw. Verpackungstechnikerin) zu bezeichnen.

Berufsprofil

§ 2.

(1) Mit dem positiven Abschluss der Lehrabschlussprüfung und der Berufsschule verfügt der Verpackungstechniker/die Verpackungstechnikerin über folgende berufliche Kompetenzen:

(2) Fachlicher Kompetenzbereich: Arbeiten im Bereich der Verpackungstechnik

Der Verpackungstechniker/die Verpackungstechnikerin hat Verständnis für Prozesse der Packmittelherstellung und unterstützt bei der Arbeitsvorbereitung und Fertigungsplanung für die Produktion. Er/sie entwirft Packmittelmuster und fertigt sie zur Anschauung. Mithilfe berufsspezifischer Konstruktionssoftware (CAD) konstruiert er/sie Packmittel und stellt sie über einen Plotter her (CAM). Entwickelte Packmittelmuster stimmt er/sie mit der Druckvorstufe ab. Der Verpackungstechniker/die Verpackungstechnikerin führt branchenspezifische Verfahrensschritte zur Packmittelherstellung und Veredelung von Packmitteln durch wie zB Drucken, Ritzen, Falzen und Prägen. Dazu bedient er/sie branchenspezifische Maschinen bzw. Apparate wie zB Druck-, Klebe- und Stanzmaschinen.
Im Bereich der Wartung und Instandhaltung führt er/sie verschiedene Arbeiten durch, fertigt Ersatzteile an und führt Reparaturen an Stanz- und Ausbrechwerkzeugen durch. Er/sie erkennt Störungsursachen durch systematische Fehlersuche und behebt Störungen.
Der Verpackungstechniker/die Verpackungstechnikerin führt Qualitätskontrollen und -prüfungen an betriebsspezifischen Produkten durch und dokumentiert Betriebsdaten und Arbeitsergebnisse. Er/Sie unterstützt beim betrieblichen Produktionsmanagement und überwacht und steuert branchenspezifische Prozesse bei der Herstellung von Packmitteln. Außerdem erkennt er/sie Prozessoptimierungen und setzt sie um.

(3) Fachübergreifende Kompetenzbereiche:

Zur Erfüllung dieser fachlichen Aufgaben setzt der Verpackungstechniker/die Verpackungstechnikerin folgende fachübergreifende Kompetenzen ein:
1. Arbeiten im betrieblichen und beruflichen Umfeld
Der Verpackungstechniker/die Verpackungstechnikerin verfügt über grundlegende Kenntnisse des betrieblichen Leistungsspektrums und betriebswirtschaftlicher Zusammenhänge, um seine/ihre Tätigkeiten effizient zu organisieren und auszuführen. Er/Sie agiert innerhalb der betrieblichen Aufbau- und Ablauforganisation selbst-, sozial- und methodenkompetent und bearbeitet die ihm/ihr übertragenen Aufgaben lösungsorientiert sowie situationsgerecht auf Basis seines/ihres Verständnisses für Intrapreneurship/unternehmerisches Denken. Darüber hinaus kommuniziert er/sie zielgruppenorientiert, berufsadäquat auch mit einfachen englischen Fachausdrücken und agiert kundenorientiert.
2. Qualitätsorientiertes, sicheres und nachhaltiges Arbeiten
Der Verpackungstechniker/die Verpackungstechnikerin wendet die Grundsätze des betrieblichen Qualitätsmanagements an und bringt sich in die Weiterentwicklung der betrieblichen Standards ein. Er/Sie reflektiert sein/ihr eigenes Vorgehen und nutzt die daraus gewonnenen Erkenntnisse in seinem/ihrem Aufgabenbereich. Der Verpackungstechniker/die Verpackungstechnikerin beachtet die rechtlichen und betrieblichen Regelungen für seine/ihre persönliche Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz und handelt bei Unfällen, Verletzungen oder persönlichen Übergriffen (insbesondere sexuelle Belästigung, Gewalt, Mobbing) situationsgerecht. Darüber hinaus agiert der Verpackungstechniker/die Verpackungstechnikerin nachhaltig und ressourcenschonend.
3. Digitales Arbeiten
Der Verpackungstechniker/die Verpackungstechnikerin wählt im Rahmen der rechtlichen und betrieblichen Vorgaben die für seine/ihre Aufgaben am besten geeignete/n digitalen Geräte, betriebliche Software und digitalen Kommunikationsformen aus und nutzt diese effizient. Er/Sie beschafft auf digitalem Weg die für die Aufgabenbearbeitung erforderlichen betriebsinternen und -externen Informationen. Der Verpackungstechniker/die Verpackungstechnikerin agiert auf Basis seiner/ihrer digitalen Kompetenz zielgerichtet und verantwortungsbewusst. Dazu zählt vor allem der sensible und sichere Umgang mit Daten unter Berücksichtigung der betrieblichen und rechtlichen Vorgaben (zB Datenschutzgrundverordnung).

Berufsbild

§ 3.

(1) Zum Erwerb der im Berufsprofil angeführten beruflichen Kompetenzen wird das folgende Berufsbild mit Kenntnissen und Fertigkeiten in Form von Ausbildungszielen festgelegt.

(2) Das Berufsbild gliedert sich in fachübergreifende und fachliche Kompetenzbereiche.

(3) Die fachlichen Kompetenzbereiche sind nach Lehrjahren gegliedert. Die in den Kompetenzbereichen angeführten Kenntnisse und Fertigkeiten sind spätestens bis zum Ende des jeweils angeführten Lehrjahres zu vermitteln.

(4) Die fachübergreifenden Kompetenzbereiche sind während der gesamten Lehrzeit zu berücksichtigen und zu vermitteln.

(5) Fachübergreifende Kompetenzbereiche sind:

1. Kompetenzbereich: Arbeiten im betrieblichen und beruflichen Umfeld
1.1. Betriebliche Aufbau- und Ablauforganisation
Er/Sie kann
1.1.1. sich in den Räumlichkeiten des Lehrbetriebs zurechtfinden.

1.1.2. die wesentlichen Aufgaben der verschiedenen Bereiche des Lehrbetriebs erklären.

1.1.3. die Zusammenhänge der einzelnen Betriebsbereiche sowie der betrieblichen Prozesse darstellen.

1.1.4. die wichtigsten Verantwortlichen nennen (zB Geschäftsführer/in) und seine/ihre Ansprechpartner/innen im Lehrbetrieb erreichen.

1.1.5. die Vorgaben der betrieblichen Ablauforganisation und des Prozessmanagements bei der Erfüllung seiner/ihrer Aufgaben berücksichtigen.

1.2. Leistungsspektrum und Eckdaten des Lehrbetriebs

Er/Sie kann

1.2.1. das betriebliche Leistungsangebot beschreiben.

1.2.2. das Leitbild bzw. die Ziele des Lehrbetriebs erklären.

1.2.3. die Struktur des Lehrbetriebs beschreiben (zB Größenordnung, Tätigkeitsfelder, Rechtsform).

1.2.4. Faktoren erklären, die die betriebliche Leistung beeinflussen (zB Standort, Märkte, Rechtsvorschriften).

1.2.5. die Bedeutung von Kennzahlen für den Lehrbetrieb erklären.

1.3. Branche des Lehrbetriebs

Er/Sie kann

1.3.1. einen Überblick über die Branche des Lehrbetriebs geben (zB Branchentrends).

1.3.2. die Position des Lehrbetriebs in der Branche darstellen.

1.4. Ziel und Inhalte der Ausbildung sowie Weiterbildungsmöglichkeiten

Er/Sie kann

1.4.1. den Ablauf seiner/ihrer Ausbildung im Lehrbetrieb erklären (zB Inhalte und Ausbildungsfortschritt).

1.4.2. Grundlagen der Lehrlingsausbildung erklären (zB Ausbildung im Lehrbetrieb und in der Berufsschule, Bedeutung und Wichtigkeit der Lehrabschlussprüfung).

1.4.3. die Notwendigkeit der lebenslangen Weiterbildung erkennen und sich mit konkreten Weiterbildungsangeboten auseinandersetzen.

1.5. Rechte, Pflichten und Arbeitsverhalten

Er/Sie kann

1.5.1. auf Basis der gesetzlichen Rechte und Pflichten als Lehrling seine/ihre Aufgaben erfüllen.

1.5.2. Arbeitsgrundsätze, wie Sorgfalt, Zuverlässigkeit, Verantwortungsbewusstsein, Pünktlichkeit, einhalten und sich mit seinen/ihren Aufgaben im Lehrbetrieb identifizieren.

1.5.3. sich nach den innerbetrieblichen Vorgaben verhalten (zB hinsichtlich der Budgetvorgaben).

1.5.4. die Abrechnung zu seinem/ihrem Lehrlingseinkommen interpretieren (zB Bruttobezug, Nettobezug, Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge).

1.5.5 einen grundlegenden Überblick über die wesentlichen Bestimmungen des KJBG (minderjährige Lehrlinge) bzw. des AZG und ARG (erwachsene Lehrlinge) und des GlBG geben.

1.6. Selbstorganisierte, lösungsorientierte und situationsgerechte Aufgabenbearbeitung

Er/Sie kann

1.6.1. seine/ihre Aufgaben selbst organisieren und sie nach Prioritäten reihen.

1.6.2. den Zeitaufwand für seine/ihre Aufgaben abschätzen und diese zeitgerecht durchführen.

1.6.3. sich auf wechselnde Situationen einstellen und auf geänderte Herausforderungen mit der notwendigen Flexibilität reagieren.

1.6.4. Lösungen für aktuell auftretende Problemstellungen entwickeln und Entscheidungen im vorgegebenen betrieblichen Rahmen treffen.

1.6.5. in Konfliktsituationen konstruktiv handeln bzw. entscheiden, wann jemand zur Hilfe hinzugezogen wird.

1.6.6. sich zur Aufgabenbearbeitung notwendige Informationen selbstständig beschaffen.

1.6.7. in unterschiedlich zusammengesetzten Teams arbeiten.

1.6.8. die wesentlichen Anforderungen für die Zusammenarbeit in Projekten darstellen.

1.6.9. Aufgaben in betrieblichen Projekten übernehmen.

1.6.10. die eigene Tätigkeit reflektieren und gegebenenfalls Optimierungsvorschläge für seine/ihre Tätigkeit einbringen.

1.6.11. Arbeitsmittel und -methoden im Rahmen des betrieblichen Umfangs selbstständig auswählen.

1.7. Zielgruppengerechte Kommunikation

Er/Sie kann

1.7.1. mit verschiedenen Zielgruppen (wie Ausbildern/Ausbilderinnen, Führungskräften, Kollegen/Kolleginnen, Geschäftspartner, Kunden, Lieferanten) kommunizieren und sich dabei
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