Verordnung der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort, mit der Ausbildungsvorschriften für den Lehrberuf Systemgastronomiefachkraft (Systemgastronomiefachkraft-Ausbildungsordnung) erlassen werden

201. Verordnung der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort, mit der Ausbildungsvorschriften für den Lehrberuf Systemgastronomiefachkraft (Systemgastronomiefachkraft-Ausbildungsordnung) erlassen werden

Auf Grund des §§ 8 des Berufsausbildungsgesetzes (BAG), BGBl. Nr. 142/1969, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 60/2021, wird verordnet:

Lehrberuf Systemgastronomiefachkraft

§ 1.

(1) Der Lehrberuf Systemgastronomiefachkraft ist mit einer Lehrzeit von drei Jahren eingerichtet.

(2) In den Lehrverträgen, Lehrzeugnissen, Lehrabschlussprüfungszeugnissen und Lehrbriefen ist der Lehrberuf in der dem Geschlecht des Lehrlings entsprechenden Form (Systemgastronomiefachfrau bzw. Systemgastronomiefachmann) zu bezeichnen.

Berufsprofil

§ 2.

(1) Mit dem positiven Abschluss der Lehrabschlussprüfung und der Berufsschule verfügt die Systemgastronomiefachkraft über folgende berufliche Kompetenzen:

(2) Fachliche Kompetenzbereiche:

1. Gästeservice
Die Systemgastronomiefachkraft agiert im Gästekontakt professionell und stellt die Bedürfnisse des Gastes an erste Stelle. Sie nimmt Bestellungen auf oder berät die Gäste zum betrieblichen Angebot. Auf Änderungs- und Sonderwünsche geht sie entsprechend der betrieblichen Vorgaben ein. Mit Beschwerden/Reklamationen und Gästebedürfnissen geht sie kompetent um. Sie wickelt den Zahlungsvorgang mit dem Gast ab. Bei der Ausführung dieser Aufgaben wendet die Systemgastronomiefachkraft digitale Bestellungs- und Boniersysteme sowie das betriebliche Kassensystem an. Eine weitere wesentliche Aufgabe ist die Produktausgabe. Die Systemgastronomiefachkraft stellt Speisen und/oder Getränke systemkonform zusammen, gibt diese an Gäste aus bzw. bringt sie zum Tisch.
2. Produktzubereitung
Die Systemgastronomiefachkraft bereitet Speisen und/oder Getränke unter Anwendung von vorgegebenen Arbeitstechniken und Rezepturen auf und zu. Sie setzt dabei geeignete Geräte, Maschinen und Werkzeuge ein. Bei der Verarbeitung von vorgefertigten Produkten beachtet sie Verarbeitungsstufen und Rezepturen und arbeitet wirtschaftlich und nach betrieblichen Vorgaben. Im Rahmen der Produktzubereitung führt sie darüber hinaus standardisierte Vorbereitungstätigkeiten durch. Dazu zählt das Fassen von Lebensmitteln bzw. Getränken und anderen Waren aus verschiedenen Lagerorten, die Prüfung der Warenbeschaffenheit sowie die rezeptbezogene Vorbereitung von Zutaten und Arbeitsutensilien.
3. Warenwirtschaft
Die Systemgastronomiefachkraft verfügt über Kenntnisse des Beschaffungswesens, bearbeitet darauf aufbauend verschiedene standardisierte Aufgaben in diesem Bereich und kommuniziert dabei mit Personen inner- und außerhalb des Betriebs. So ermittelt sie den Warenbedarf und wirkt bei Warenbestellungen mit. Die Systemgastronomiefachkraft nimmt Waren an, überprüft die Lieferung und lagert diese fachgerecht. Sie setzt bei mangelhaften Lieferungen und Leistungen angemessene Maßnahmen. Darüber hinaus führt sie Inventuren durch und wertet Inventurergebnisse aus.
4. Sicherstellung systemgastronomischer Prozesse
Die Systemgastronomiefachkraft sorgt auf Basis von Checklisten für strukturierte Abläufe und gestaltet damit die betrieblichen Prozesse aktiv und systematisch mit. Anhand von unterschiedlichen Maßnahmen stellt sie Qualität, Service und Sauberkeit sicher. Dabei passt sie zum Beispiel Checklisten an oder analysiert die Umsatz- und Gästeplanung und setzt entsprechende Maßnahmen in Zusammenarbeit mit der Filialleitung. Im Marketing beteiligt sich die Systemgastronomiefachkraft an betrieblichen Promotions und Aktionen und arbeitet am betrieblichen Außenauftritt mit. Im Rahmen der Kommunikation organisiert sie Besprechungen und nimmt daran teil. Darüber hinaus ist sie in der Lage, Kosten abzuschätzen und entsprechend der Budgetvorgaben kostenbewusst zu agieren. Betriebliche Kennzahlen bzw. Reports kann sie interpretieren und präsentieren. Die Systemgastronomiefachkraft führt Tages- und/oder Schichtabrechnungen mit einem digitalen Abrechnungssystem durch und kontrolliert dabei den Kassenstand. Informationen von Kollegen und Kolleginnen nimmt sie entgegen und gibt diese weiter (zB bei der Schichtübergabe).
5. Personal
Die Systemgastronomiefachkraft ist in der Lage, für übertragene Mitarbeitergruppen als Ansprechpartner bzw. Ansprechpartnerin zu fungieren und Stationen zu führen. Sie bereitet Einsatzpläne bzw. Dienstpläne unter Berücksichtigung des geschätzten Personalbedarfs und der Einhaltung der rechtlichen Grundlagen vor. Darüber hinaus übernimmt sie Aufgaben der Personalentwicklung und Teamführung, wie die Einschulung von neuen Kollegen/Kolleginnen. Die Systemgastronomiefachkraft wirkt bei der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Personalschulungen mit. Im Rahmen der Personaladministration übernimmt die Systemgastronomiefachkraft Aufgaben, wie zum Beispiel Daten in vorgegebene Systeme einpflegen oder Formulare ans Personalbüro weiterleiten.

(3) Fachübergreifende Kompetenzbereiche:

Zur Erfüllung dieser fachlichen Aufgaben setzt der die Systemgastronomiefachkraft folgende fachübergreifende Kompetenzen ein:
1. Arbeiten im betrieblichen und beruflichen Umfeld
Die Systemgastronomiefachkraft verfügt über grundlegende Kenntnisse des betrieblichen Leistungsspektrums und betriebswirtschaftlicher sowie ökologischer Zusammenhänge, um ihre Tätigkeiten effizient zu organisieren und auszuführen. Sie agiert innerhalb der betrieblichen Aufbau- und Ablauforganisation selbst-, sozial- und methodenkompetent und bearbeitet die ihr übertragenen Aufgaben lösungsorientiert sowie situationsgerecht auf Basis ihres Verständnisses für Intrapreneurship. Darüber hinaus kommuniziert sie zielgruppenorientiert, berufsadäquat auch auf Englisch, und agiert gästeorientiert.
2. Qualitätsorientiertes, sicheres, hygienisches und nachhaltiges Arbeiten
Die Systemgastronomiefachkraft wendet die Grundsätze des betrieblichen Qualitätsmanagements an und bringt sich in die Weiterentwicklung der betrieblichen Standards ein. Sie reflektiert ihr eigenes Vorgehen und nutzt die daraus gewonnenen Erkenntnisse in ihrem Aufgabenbereich. Die Systemgastronomiefachkraft beachtet die rechtlichen und betrieblichen Regelungen für ihre persönliche Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz und handelt bei Unfällen, Verletzungen oder persönlichen Übergriffen (insbesondere sexuelle Belästigung, Gewalt, Mobbing) situationsgerecht. Die Systemgastronomiefachkraft wendet die betrieblichen Gesundheits- und Hygienestandards korrekt an. Sie setzt die notwendigen Maßnahmen im Bereich der persönlichen Hygiene, der Küchenhygiene, der Hygiene im Servicebereich und der Lebensmittelhygiene um. Dabei berücksichtigt sie unter anderem die HACCP-Richtlinie und wendet die ?Gute Hygiene Praxis? an. Im Rahmen ihres Aufgabenbereichs berücksichtigt sie wesentliche ökologische Auswirkungen ihrer Tätigkeit und handelt somit nachhaltig und ressourcenschonend.
3. Digitales Arbeiten
Die Systemgastronomiefachkraft wählt im Rahmen der rechtlichen und betrieblichen Vorgaben die für ihre Aufgaben am besten geeignete/n digitalen Geräte, betriebliche Software und digitalen Kommunikationsformen aus und nutzt diese effizient. Sie beschafft auf digitalem Weg die für die Aufgabenbearbeitung erforderlichen betriebsinternen und -externen Informationen. Die Systemgastronomiefachkraft agiert auf Basis ihrer digitalen Kompetenz zielgerichtet und verantwortungsbewusst. Dazu zählt vor allem der sensible und sichere Umgang mit Daten unter Berücksichtigung der betrieblichen und rechtlichen Vorgaben (zB Datenschutzgrundverordnung).

Berufsbild

§ 3.

(1) Zum Erwerb der im Berufsprofil angeführten beruflichen Kompetenzen wird das folgende Berufsbild mit Kenntnissen und Fertigkeiten in Form von Ausbildungszielen festgelegt.

(2) Das Berufsbild gliedert sich in fachübergreifende und fachliche Kompetenzbereiche.

(3) Die fachlichen Kompetenzbereiche sind nach Lehrjahren gegliedert. Die in den Kompetenzbereichen angeführten Kenntnisse und Fertigkeiten sind spätestens bis zum Ende des jeweils angeführten Lehrjahres zu vermitteln.

(4) Die fachübergreifenden Kompetenzbereiche sind während der gesamten Lehrzeit zu berücksichtigen und zu vermitteln.

(5) Fachübergreifende Kompetenzbereiche sind:

1. Kompetenzbereich: Arbeiten im betrieblichen und beruflichen Umfeld
1.1 Betriebliche Aufbau- und Ablauforganisation
Die Systemgastronomiefachkraft kann
1.1.1 sich in den Räumlichkeiten des Lehrbetriebs zurechtfinden.

1.1.2 die wesentlichen Aufgaben der verschiedenen Bereiche des Lehrbetriebs erklären.

1.1.3 die Zusammenhänge der einzelnen Betriebsbereiche sowie der betrieblichen Prozesse darstellen.

1.1.4 die wichtigsten Verantwortlichen nennen (zB Geschäftsführer/in, Filialleiter/in) und ihre Ansprechpartner/innen im Lehrbetrieb erreichen.

1.1.5 die Vorgaben der betrieblichen Ablauforganisation und des Prozessmanagements bei der Erfüllung seiner/ihrer Aufgaben berücksichtigen.

1.2 Leistungsspektrum und Eckdaten des Lehrbetriebs

Sie kann

1.2.1 das betriebliche Leistungsangebot beschreiben.

1.2.2 das Leitbild bzw. die Ziele des Lehrbetriebs erklären.

1.2.3 die Struktur des Lehrbetriebs beschreiben (zB Größenordnung, Tätigkeitsfelder, Rechtsform und deren Bedeutung).

1.2.4 Faktoren erklären, die die betriebliche Leistung beeinflussen (zB Standort, Gästegruppen).

1.3 Branche des Lehrbetriebs

Sie kann

1.3.1 einen Überblick über die Branche des Lehrbetriebs geben (zB Branchentrends, Segmente der Systemgastronomie).

1.3.2 die Position des Lehrbetriebs in der Branche darstellen.

1.4 Ziel und Inhalte der Ausbildung sowie Weiterbildungsmöglichkeiten

Sie kann

1.4.1 den Ablauf seiner/ihrer Ausbildung im Lehrbetrieb erklären (zB Inhalte und Ausbildungsfortschritt).

...

Um weiterzulesen

FORDERN SIE IHR PROBEABO AN

VLEX uses login cookies to provide you with a better browsing experience. If you click on 'Accept' or continue browsing this site we consider that you accept our cookie policy. ACCEPT