Verordnung der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort, mit der Ausbildungsvorschriften für den Lehrberuf Medizinproduktekaufmann/ Medizinproduktekauffrau (Medizinproduktekaufmann/Medizinproduktekauffrau-Ausbildungsordnung) erlassen werden

200. Verordnung der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort, mit der Ausbildungsvorschriften für den Lehrberuf Medizinproduktekaufmann/ Medizinproduktekauffrau (Medizinproduktekaufmann/Medizinproduktekauffrau-Ausbildungsordnung) erlassen werden

Auf Grund des §§ 8 und 24 des Berufsausbildungsgesetzes (BAG), BGBl. Nr. 142/1969, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 60/2021, wird verordnet:

Lehrberuf Medizinproduktekaufmann/Medizinproduktekauffrau

§ 1.

(1) Der Lehrberuf Medizinproduktekaufmann/Medizinproduktekauffrau ist mit einer Lehrzeit von drei Jahren eingerichtet.

(2) In den Lehrverträgen, Lehrzeugnissen, Lehrabschlussprüfungszeugnissen und Lehrbriefen ist der Lehrberuf in der dem Geschlecht des Lehrlings entsprechenden Form (Medizinproduktekaufmann bzw. Medizinproduktekauffrau) zu bezeichnen.

Berufsprofil

§ 2.

(1) Mit dem positiven Abschluss der Lehrabschlussprüfung und der Berufsschule verfügt der Medizinproduktekaufmann/die Medizinproduktekauffrau über folgende berufliche Kompetenzen:

(2) Fachliche Kompetenzbereiche:

1. Verkauf und Beratung
Der Medizinproduktekaufmann/Die Medizinproduktekauffrau ermittelt Kundenbedürfnisse und berät die Kunden entsprechend ihren Erwartungen und Wünschen auf Grundlage seines/ihres umfassenden Know-hows zu den Produkten des betrieblichen Sortiments. Er/Sie präsentiert geeignete Produkte und informiert über ihre Eigenschaften, Verwendungsmöglichkeiten etc. Der Medizinproduktekaufmann/Die Medizinproduktekauffrau bietet Kunden Ergänzungs- und Ersatzartikel sowie betriebliche Serviceleistungen an. Er/Sie schult Kunden bezüglich Wareneigenschaften, Verwendungsmöglichkeiten, Warenpflege etc. ein und dokumentiert die Einschulung. Ebenso wickelt er/sie Zahlungen ab und ermittelt den Tagesumsatz. Mit Beschwerden und Reklamationen geht der Medizinproduktekaufmann/die Medizinproduktekauffrau kompetent um.
2. Warenbeschaffung und Lagerung
Der Medizinproduktekaufmann/Die Medizinproduktekauffrau verfügt über Kenntnisse des Beschaffungswesens, bearbeitet verschiedene Aufgaben in diesem Bereich und kommuniziert dabei mit Personen inner- und außerhalb des Betriebs. So ermittelt er/sie den Warenbedarf in seinem/ihrem Aufgabenbereich, wirkt bei der Eignungsprüfung neuer Lieferanten und/oder Produkte mit und führt Warenbestellungen durch. Der Medizinproduktekaufmann/Die Medizinproduktekauffrau nimmt Waren seines/ihres Aufgabenbereichs an und lagert diese fachgerecht. Darüber hinaus gibt er den Warentransport in Auftrag. Er/Sie kontrolliert Rechnungen und setzt bei mangelhaften Lieferungen angemessene Maßnahmen.
3. Marketing
Im Bereich Marketing verfügt der Medizinproduktekaufmann/die Medizinproduktekauffrau über ein grundlegendes Know-how und bearbeitet darauf aufbauend verschiedene Aufgaben im Rahmen der Durchführung von betrieblichen Marketingmaßnahmen. So präsentiert er/sie das betriebliche Sortiment unter Beachtung gesetzlicher Bestimmungen und arbeitet bei der Organisation verkaufsfördernder Maßnahmen mit. Ebenso arbeitet er/sie an Maßnahmen zur Kundenbindung und am betrieblichen Außenauftritt mit.

(3) Fachübergreifende Kompetenzbereiche:

Zur Erfüllung dieser fachlichen Aufgaben, die der Medizinproduktekaufmann/die Medizinproduktekauffrau in unterschiedlichen Branchen und Tätigkeitsfeldern erfüllen kann, setzt er/sie folgende fachübergreifende Kompetenzen ein:
1. Arbeiten im betrieblichen und beruflichen Umfeld
Der Medizinproduktekaufmann/Die Medizinproduktekauffrau verfügt über grundlegende Kenntnisse des betrieblichen Leistungsspektrums sowie betriebs- und volkswirtschaftlicher sowie ökologischer Zusammenhänge, um seine/ihre Tätigkeiten effizient und nachhaltig zu organisieren und auszuführen. Er/Sie agiert innerhalb der betrieblichen Aufbau- und Ablauforganisation selbst-, sozial- und methodenkompetent und bearbeitet die ihm/ihr übertragenen Aufgaben lösungsorientiert sowie situationsgerecht auf Basis seines/ihres Verständnisses für Intrapreneurship. Darüber hinaus kommuniziert er/sie zielgruppenorientiert, berufsadäquat auch auf Englisch, und agiert kundenorientiert. Der Medizinproduktekaufmann/Die Medizinproduktekauffrau berücksichtigt die Grundsätze unternehmerischen Denkens bei seinen/ihren Aufgaben und handelt kostenbewusst. Er/Sie führt Arbeiten im betrieblichen Rechnungswesen durch. Dazu zählt das Bearbeiten von Belegen des Lehrbetriebs und die Vorbereitung für die Verbuchung.
2. Qualitätsorientiertes, sicheres und nachhaltiges Arbeiten
Der Medizinproduktekaufmann/Die Medizinproduktekauffrau wendet die Grundsätze des betrieblichen Qualitätsmanagements an und bringt sich in die Weiterentwicklung der betrieblichen Standards ein. Er/Sie reflektiert sein/ihr eigenes Vorgehen und nutzt die daraus gewonnenen Erkenntnisse in seinem/ihrem Aufgabenbereich. Der Medizinproduktekaufmann/Die Medizinproduktekauffrau beachtet die rechtlichen und betrieblichen Regelungen für seine/ihre persönliche Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz und handelt bei Unfällen, Verletzungen oder persönlichen Übergriffen (insbesondere sexuelle Belästigung, Gewalt, Mobbing) situationsgerecht. Im Rahmen seines/ihres Aufgabenbereiches berücksichtigt er/sie wesentliche ökologische Auswirkungen seiner/ihrer Tätigkeit und handelt somit nachhaltig und ressourcenschonend.
3. Digitales Arbeiten
Der Medizinproduktekaufmann/Die Medizinproduktekauffrau wählt im Rahmen der rechtlichen und betrieblichen Vorgaben die für seine/ihre Aufgaben am besten geeignete/n digitalen Geräte, betriebliche Software und digitale Kommunikationsformen aus und nutzt diese effizient. Er/Sie beschafft auf digitalem Weg die für die Aufgabenbearbeitung erforderlichen betriebsinternen und -externen Informationen. Der Medizinproduktekaufmann/Die Medizinproduktekauffrau agiert auf Basis seiner/ihrer digitalen Kompetenz zielgerichtet und verantwortungsbewusst. Dazu zählt vor allem der sensible und sichere Umgang mit Daten unter Berücksichtigung der rechtlichen und betrieblichen Vorgaben (zB Datenschutzgrundverordnung).

Berufsbild

§ 3.

(1) Zum Erwerb der im Berufsprofil angeführten beruflichen Kompetenzen wird das folgende Berufsbild mit Kenntnissen und Fertigkeiten in Form von Ausbildungszielen festgelegt.

(2) Das Berufsbild gliedert sich in fachübergreifende und fachliche Kompetenzbereiche.

(3) Die fachlichen Kompetenzbereiche sind nach Lehrjahren gegliedert. Die in den Kompetenzbereichen angeführten Kenntnisse und Fertigkeiten sind spätestens bis zum Ende des jeweils angeführten Lehrjahres zu vermitteln.

(4) Die fachübergreifenden Kompetenzbereiche sind während der gesamten Lehrzeit zu berücksichtigen und zu vermitteln.

(5) Fachübergreifende Kompetenzbereiche sind:

1. Kompetenzbereich: Arbeiten im betrieblichen und beruflichen Umfeld
1.1 Betriebliche Aufbau- und Ablauforganisation
Er/Sie kann
1.1.1 sich in den Räumlichkeiten des Lehrbetriebs zurechtfinden.

1.1.2 die wesentlichen Aufgaben der verschiedenen Bereiche des Lehrbetriebs erklären.

1.1.3 die Zusammenhänge der einzelnen Betriebsbereiche sowie der betrieblichen Prozesse darstellen.

1.1.4 die wichtigsten Verantwortlichen nennen (zB Geschäftsführer/in) und seine/ihre Ansprechpartner/innen im Lehrbetrieb erreichen.

1.1.5 die Vorgaben der betrieblichen Ablauforganisation und des Prozessmanagements bei der Erfüllung seiner/ihrer Aufgaben berücksichtigen.

1.2 Leistungsspektrum und Eckdaten des Lehrbetriebs

Er/Sie kann

1.2.1 das betriebliche Leistungsangebot beschreiben.

1.2.2 die Struktur des Lehrbetriebs beschreiben (zB Größenordnung, Tätigkeitsfelder, Rechtsform).

1.2.3 Faktoren erklären, die die betriebliche Leistung beeinflussen (zB Standort, Zielgruppen).

1.3 Branche des Lehrbetriebs

Er/Sie kann

1.3.1 einen Überblick über die Branche des Lehrbetriebs geben (zB Struktur des Medizinproduktehandels, Branchentrends).

1.3.2 die Position des Lehrbetriebs in der Branche darstellen.

1.3.3 die Wichtigkeit der interdisziplinären Zusammenarbeit in Gesundheits- und sozialen Diensten darstellen.

1.4 spezifische rechtliche Bestimmungen und Vorschriften im Medizinproduktehandel

Er/Sie kann

1.4.1 entsprechend der nationalen und EU-rechtlichen Bestimmungen zu Medizinprodukten agieren.

1.4.2 berufsrelevante rechtliche Vorschriften darstellen und in seinem/ihrem Arbeitsbereich anwenden (zB Medizinproduktegesetz, Bundes- und Landeskrankenanstaltengesetze, Gesundheits- und Krankenpflegegesetz, Ärztegesetz, Allgemeines Sozialversicherungsgesetz, Elektrotechnikgesetz, Strahlenschutzgesetz und -verordnungen, Maß- und Eichgesetz, MTD-Gesetz, gehobene Medizinisch-Technische Dienste Gesetz, Preisgesetz, ÖVE-Normen).

1.4.3 Klassifizierung von Medizinprodukten erklären und die Klasse von Medizinprodukten in Erfahrung bringen.

1.4.4 wesentliche Pflichten des Medizinprodukteherstellers gemäß der Medizinproduktebetreiberverordnung darstellen (zB Intervalle der wiederkehrenden sicherheitstechnischen Prüfung, Intervalle der messtechnischen Kontrolle).

1.4.5 meldepflichtige Vorgänge benennen und diese gemeinsam mit dem zuständigen Beauftragten bearbeiten (zB Meldung an die zuständige Behörde BASG).

1.4.6 die Schweige- und Verschwiegenheitspflicht einhalten.

1.5 Ziel und Inhalte der Ausbildung sowie Weiterbildungsmöglichkeiten

Er/Sie kann

1.5.1 den Ablauf seiner/ihrer Ausbildung im Lehrbetrieb erklären (zB Inhalte und Ausbildungsfortschritt).

1.5.2 Grundlagen der Lehrlingsausbildung erklären (zB Ausbildung im Lehrbetrieb und in der Berufsschule, Bedeutung und Wichtigkeit der Lehrabschlussprüfung).

1.5.3 die Notwendigkeit der lebenslangen Weiterbildung erkennen und sich mit konkreten Weiterbildungsangeboten
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