Verordnung der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort, mit der Ausbildungsvorschriften für den Lehrberuf Binnenschifffahrt erlassen werden (Binnenschifffahrt-Ausbildungsordnung)

198. Verordnung der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort, mit der Ausbildungsvorschriften für den Lehrberuf Binnenschifffahrt erlassen werden (Binnenschifffahrt-Ausbildungsordnung) Auf Grund der §§ 8, 24 und 27 des Berufsausbildungsgesetzes (BAG), BGBl. Nr. 142/1969, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 60/2021, wird verordnet:

Lehrberuf Binnenschifffahrt

§ 1.

Der Lehrberuf Binnenschifffahrt ist mit einer Lehrzeit von drei Jahren eingerichtet.

Berufsprofil

§ 2.

(1) Mit dem positiven Abschluss der Lehrabschlussprüfung und der Berufsschule verfügen Fachkräfte für Binnenschifffahrt (in Folge werden die Berufsbezeichnungen ?Matrose für Binnenschifffahrt? und ?Matrosin für Binnenschifffahrt? gemäß der EU-Richtlinie 2017/2397 verwendet) über folgende berufliche Kompetenzen:

(2) Fachliche Kompetenzbereiche

1. Navigation
Der Matrose/Die Matrosin für Binnenschifffahrt unterstützt die Führung des Fahrzeugs beim Manövrieren und Steuern des Fahrzeugs auf allen Arten von Binnengewässern und in allen Arten von Häfen.
2. Betrieb des Fahrzeuges
Der Matrose/Die Matrosin für Binnenschifffahrt unterstützt die Führung des Fahrzeugs bei der Überwachung des Fahrzeugbetriebs und der Fürsorge für die an Bord befindlichen Personen. Der Matrose/Die Matrosin für Binnenschifffahrt verwendet für die ihm übertragenen Aufgaben die Ausrüstung des Fahrzeugs in der dafür vorgesehenen Weise.
3. Ladungsumschlag, Ladungsstauung und Fahrgastbeförderung
Der Matrose/Die Matrosin für Binnenschifffahrt unterstützt die Führung des Fahrzeugs bei der Vorbereitung, Stauung und Überwachung der Ladung während des Be- und Entladens. Darüber hinaus assistiert er/sie der Führung des Fahrzeugs bei der Bereitstellung von Dienstleistungen für die Fahrgäste und leistet Menschen mit Behinderung sowie Personen mit eingeschränkter Mobilität gemäß der Unterweisung und den Instruktionen nach Anhang IV der Verordnung (EU) Nr. 1177/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates unmittelbar Hilfe.
4. Schiffsbetriebstechnik, Elektrotechnik, Elektronik und Leittechnik
Der Matrose/Die Matrosin für Binnenschifffahrt unterstützt die Führung des Fahrzeugs in Fragen der Schiffsbetriebstechnik, Elektrotechnik, Elektronik und Leittechnik, um die allgemeine technische Sicherheit zu gewährleisten. Weiters führt er/sie Wartungsarbeiten an der Ausrüstung in den Bereichen Schiffsbetriebstechnik, Elektrotechnik, Elektronik und Leittechnik durch, um die allgemeine technische Sicherheit zu gewährleisten.
5. Wartung und Instandsetzung
Der Matrose/Die Matrosin für Binnenschifffahrt unterstützt die Führung des Fahrzeugs bei der Wartung und Instandsetzung des Fahrzeugs, seiner Anlagen und seiner Ausrüstung. Darüber hinaus beherrscht er/sie unterschiedliche Bearbeitungstechniken für Werkstoffe wie Holz und Metalle.
6. Kommunikation (Nautisch)
Der Matrose/Die Matrosin für Binnenschifffahrt kommuniziert fachgerecht und verwendet im Falle von Kommunikationsproblemen Standardredewendungen.
7. Gesundheit, Sicherheit und Umweltschutz in der Binnenschifffahrt
Der Matrose/Die Matrosin für Binnenschifffahrt hält sicherheitsbezogene Arbeitsvorschriften ein und versteht die Bedeutung der Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften und die Bedeutung der Umwelt. Dazu erkennt er/sie die Wichtigkeit der Ausbildung zur Sicherheit an Bord und kann in Notfällen umgehend handeln. Weiters kann er/sie vorbeugend Brandschutzmaßnahmen ergreifen und im Anlassfall Brandbekämpfungsgeräte ordnungsgemäß bedienen. Der Matrose/Die Matrosin für Binnenschifffahrt muss in der Lage sein, all seine/ihre Arbeiten unter Berücksichtigung der Bedeutung des Umweltschutzes wahrzunehmen.
8. Sachkunde für die Fahrgastschifffahrt
Der Matrose/Die Matrosin für Binnenschifffahrt organisiert den Einsatz von Rettungsmitteln an Bord von Fahrgastschiffen. Er/sie wendet Sicherheitsanweisungen an und ergreift die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz der Fahrgäste im Allgemeinen sowie insbesondere in Notfällen (zB Evakuierung, Schäden, Kollision, Auflaufen, Leckage, Brand, Explosion und andere Situationen, in denen die Gefahr einer Panik besteht), einschließlich der unmittelbaren Hilfeleistung für Menschen mit Behinderung sowie Personen mit eingeschränkter Mobilität gemäß der Unterweisung und den Instruktionen nach Anhang IV der Verordnung (EU) Nr. 1177/2010. Weiters erfüllt der Matrose/die Matrosin für Binnenschifffahrt die einschlägigen Anforderungen der Verordnung (EU) Nr. 1177/2010.

(3) Fachübergreifende Kompetenzbereiche

Zur Bewältigung dieser fachlichen Aufgaben, welche der Matrose/die Matrosin für Binnenschifffahrt in unterschiedlichen Betrieben erfüllen kann, setzt er/sie folgende fachübergreifende Kompetenzen ein:
1. Arbeiten im betrieblichen und beruflichen Umfeld
Der Matrose/Die Matrosin für Binnenschifffahrt verfügt über grundlegende Kenntnisse des betrieblichen Leistungsspektrums sowie betriebswirtschaftlicher Zusammenhänge, um seine/ihre Tätigkeiten effizient zu organisieren, auszuführen und nach den Interessen des Betriebs im Sinne von Intrapreneurship auszurichten. Der Matrose/Die Matrosin für Binnenschifffahrt agiert innerhalb der betrieblichen Aufbau- und Ablauforganisation selbst-, sozial- und methodenkompetent und bearbeitet die ihm/ihr übertragenen Aufgaben lösungsorientiert und situationsgerecht. Darüber hinaus kommuniziert und agiert er/sie zielgruppenorientiert.
2. Qualitätsorientiertes, sicheres und nachhaltiges Arbeiten
Der Matrose/Die Matrosin für Binnenschifffahrt wendet die Grundsätze des betrieblichen Qualitätsmanagements an und bringt sich in die Weiterentwicklung der betrieblichen Standards ein. Er/sie reflektiert sein/ihr eigenes Vorgehen und nutzt die daraus gewonnenen Erkenntnisse in seinem/ihrem Aufgabenbereich. Der Matrose/Die Matrosin für Binnenschifffahrt beachtet die rechtlichen und betrieblichen Regelungen für seine/ihre persönliche Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz und handelt bei Unfällen, Verletzungen oder persönlichen Übergriffen (insbesondere sexuelle Belästigung, Gewalt oder Mobbing) situationsgerecht. Darüber hinaus agiert der Matrose/die Matrosin für Binnenschifffahrt nachhaltig und ressourcenschonend.
3. Digitales Arbeiten
Der Matrose/Die Matrosin für Binnenschifffahrt wählt im Rahmen der rechtlichen und betrieblichen Vorgaben für ihre auszuführenden Aufgaben die am besten geeignete/n digitalen Geräte, betriebliche Software und digitalen Kommunikationsformen aus und nutzt diese effizient. Er/sie beschafft auf digitalem Weg die für die Aufgabenbearbeitung erforderlichen betriebsinternen und -externen Informationen. Der Matrose/Die Matrosin für Binnenschifffahrt agiert auf Basis seiner/ihrer digitalen Kompetenz zielgerichtet und verantwortungsbewusst. Dazu zählt vor allem der sensible und sichere Umgang mit Daten unter Berücksichtigung der betrieblichen und rechtlichen Vorgaben (wie zB der Datenschutzgrundverordnung).

Berufsbild

§ 3.

(1) Zum Erwerb der im Berufsprofil angeführten beruflichen Kompetenzen wird das folgende Berufsbild mit Kenntnissen und Fähigkeiten in Form von Ausbildungszielen festgelegt.

(2) Das Berufsbild gliedert sich in fachübergreifende und fachliche Kompetenzbereiche.

(3) Die fachlichen Kompetenzbereiche sind nach Lehrjahren gegliedert. Die in den Kompetenzbereichen angeführten Kenntnisse und Fähigkeiten sind spätestens bis zum Ende des jeweils angeführten Lehrjahres zu vermitteln.

(4) Die fachübergreifenden Kompetenzbereiche sind während der gesamten Lehrzeit zu berücksichtigen und zu vermitteln.

(5) Fachübergreifende Kompetenzbereiche sind:

1. Kompetenzbereich: Arbeiten im betrieblichen und beruflichen Umfeld
1.1 Betriebliche Aufbau- und Ablauforganisation
Er/Sie kann
1.1.1 sich in den Räumlichkeiten des Lehrbetriebs zurechtfinden.

1.1.2 die wesentlichen Aufgaben der verschiedenen Bereiche des Lehrbetriebs erklären.

1.1.3 die Zusammenhänge der einzelnen Betriebsbereiche sowie der betrieblichen Prozesse darstellen.

1.1.4 die wichtigsten Verantwortlichen nennen (zB Geschäftsführer/in, Schiffsführer/in) und seine/ihre wichtigsten Ansprechpartner/innen im Lehrbetrieb erreichen.

1.1.5 die Vorgaben der betrieblichen Ablauforganisation und des Prozessmanagements bei der Erfüllung seiner/ihrer Aufgaben berücksichtigen.

1.2 Leistungsspektrum und Eckdaten des Lehrbetriebs

Er/Sie kann

1.2.1 das betriebliche Leistungsangebot beschreiben.

1.2.2 das Leitbild bzw. Ziele des Lehrbetriebs erklären.

1.2.3 die Struktur des Lehrbetriebs beschreiben (zB Größenordnung, Tätigkeitsfelder, Rechtsform).

1.2.4 Faktoren erklären, welche die betriebliche Leistung beeinflussen (zB Standort, Zielgruppen).

1.3 Branche des Lehrbetriebs

Er/Sie kann

1.3.1 einen Überblick über die Branche des Lehrbetriebs geben (zB Branchentrends).

1.3.2 die Position des Lehrbetriebs in der Branche darstellen.

1.4 Ziel und Inhalte der Ausbildung sowie Weiterbildungsmöglichkeiten

Er/Sie kann

1.4.1 den Ablauf seiner/ihrer Ausbildung im Lehrbetrieb erklären (zB Inhalte und Ausbildungsfortschritt).

1.4.2 Grundlagen der Lehrlingsausbildung erklären (zB Ausbildung im Lehrbetrieb und in der Berufsschule, Bedeutung und Wichtigkeit der Lehrabschlussprüfung).

1.4.3 die Notwendigkeit der lebenslangen Weiterbildung erkennen und sich mit konkreten Weiterbildungsangeboten auseinandersetzen.

1.5 Rechte, Pflichten und Arbeitsverhalten

Er/Sie kann

1.5.1 auf Basis der gesetzlichen Rechte und Pflichten als Lehrling seine/ihre Aufgaben erfüllen.

1.5.2 Arbeitsgrundsätze wie Sorgfalt, Zuverlässigkeit, Verantwortungsbewusstsein, Pünktlichkeit etc. einhalten.

1.5.3 sich nach den innerbetrieblichen Vorgaben verhalten (zB betriebliche Compliance
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