Verordnung der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort, mit der die Mechatronik-Ausbildungsordnung geändert wird

195. Verordnung der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort, mit der die Mechatronik-Ausbildungsordnung geändert wird

Auf Grund der §§ 8, 24 und 27 des Berufsausbildungsgesetzes (BAG), BGBl. Nr. 142/1969, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 60/2021, wird verordnet:

Die Mechatronik-Ausbildungsordnung, BGBl. II Nr. 196/2019, wird wie folgt geändert:

1. Nach § 1 Abs. 3 Z 2 wird folgende Ziffer 3 angefügt:

?3. Additive Fertigung (Additive Manufacturing AM) (S3)?

2. § 1 Abs. 4 lautet:

?(4) Folgende Kombinationen von Haupt- und Spezialmodulen sind möglich:

Hauptmodule können kombiniert werden mit
H1 H2 H3 H4 H5 H6 S1 S2 S3
H1 x x x x x x
Dauer 4 4 4 4 4 4
H2 x x x x
Dauer 4 4 4 4
H3 x x x x x
Dauer 4 4 4 4 4
H4 x x x
Dauer 4 4 4
H5 x x x x
Dauer 4 4 4 4
H6 x x
Dauer 4 4

?

3. In § 2 wird folgender neuer Abs. 9 angefügt:

?(9) Im Spezialmodul Additive Fertigung (Additive Manufacturing AM) ausgebildete Lehrlinge sind nach der Berufsausbildung im Lehrbetrieb und in der Berufsschule in der Lage, folgende Tätigkeiten auszuführen:

1. Erstellen und Optimieren von Stützkonstruktionen bei Bauteilen und Fertigungsprozessen auch unter Anwendung betriebsspezifischer Software,
2. Vorbereiten der Fertigungsprozesse sowie Bedienen der betriebsspezifischen Maschinen und An- lagen zur Additiven Fertigung unter Beachtung der Schutzmaßnahmen und Sicherheitsregeln,
3. Durchführen und Überwachen des Fertigungsprozesses,
4. Nachbearbeiten additiv gefertigter Bauteile (zB Entfernen der Stützkonstruktionen, Oberflächenbehandlung, Wärmebehandlung, mechanische Bearbeitung) sowie Prüfen der Bauteile.?

4. In § 3 Abs. 3 wird nach der zweiten Tabelle folgende Tabelle eingefügt:

Pos. Spezialmodul Additive Fertigung (Additive Manufacturing AM)
1. Kundengerechtes Verhalten und kundengerechte Kommunikation (zB Beraten von Kun- den/innen in Fragen der additiven Fertigungsverfahren, der Mehrwertfindung und der sich daraus ergebenden Konstruktionsplanung)
2. Durchführen der Kostenkalkulation und Produktionsplanung inkl. Nachbearbeitung
3. Kenntnis der verschiedenen AM-Verfahren (wie zB Pulverbett-Verfahren, FDM Fused Deposition Modeling-Verfahren usw.), deren Funktionsprinzipien und
...

Um weiterzulesen

FORDERN SIE IHR PROBEABO AN

VLEX uses login cookies to provide you with a better browsing experience. If you click on 'Accept' or continue browsing this site we consider that you accept our cookie policy. ACCEPT