Verordnung der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort, mit der die Lehrberufsliste geändert wird

193. Verordnung der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort, mit der die Lehrberufsliste geändert wird

Auf Grund des § 7 des Berufsausbildungsgesetzes, BGBl. Nr. 142/1969, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 60/2021, wird verordnet:

Die Lehrberufsliste, BGBl. II Nr. 41/2020, in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 273/2020, wird wie folgt geändert:

1. Im Titel wird der Klammerausdruck ?(Lehrberufsliste)? durch den Klammerausdruck ?(Lehrberufslisteveordnung)? ersetzt.

2. In der Anlage 1 wird in der Tabelle in den Zeilen betreffend die Lehrberufe Chemieverfahrenstechnik, Entsorgungs- und Recyclingfachmann ? Abwasser, Konstrukteur ? Schwerpunkt Maschinenbautechnik/Konstrukteurin ? Schwerpunkt Maschinenbautechnik, Konstrukteur Schwerpunkt Metallbautechnik/Konstrukteurin ? Schwerpunkt Metallbautechnik, Konstrukteur ? Schwerpunkt Stahlbautechnik/Konstrukteurin ? Schwerpunkt Stahlbautechnik und Konstrukteur ? Schwerpunkt Werkzeugbautechnik/Konstrukteurin ? Schwerpunkt Werkzeugbautechnik jeweils in der dritten Spalte der Begriff ?Entsorgungs- und Recyclingfachmann ? Abfall/ Entsorgungs- und Recyclingfachfrau ? Abfall? durch den Begriff ?Entsorgungs- und Recyclingfachkraft? ersetzt.

3. In der Anlage 1 wird in der Tabelle in der Zeile betreffend den Lehrberuf Hotelkaufmann/ Hotelkauffrau in der dritten Spalte entsprechend der alphabethischen Reihenfolge der Begriff ?E-Commerce-Kaufmann/ E-Commerce-Kauffrau?, in der vierten Spalte der dem Lehrberuf E-Commerce-Kaufmann/ E-Commerce-Kauffrau zugeordnete Ausdruck ?1.? und in der fünften Spalte das dem Lehrberuf E-Commerce-Kaufmann/ E-Commerce-Kauffrau zugeordnete Wort ?voll? eingefügt.

4. In der Anlage 1 werden in der Tabelle in der Zeile beteffend den Lehrberuf Einzelhandel in der dritten Spalte entsprechend der alphabethischen Reihenfolge der Begriff ?Hotel- und Restaurantfachmann/Hotel- und Restaurantfachfrau?, in der vierten Spalte der dem Lehrberuf Hotel- und Restaurantfachmann/Hotel- und Restaurantfachfrau zugeordnete Ausdruck ?1.? und in der fünften Spalte das dem Lehrberuf Hotel- und Restaurantfachmann/Hotel- und Restaurantfachfrau zugeordnete Wort ?voll? eingefügt.

5. In der Anlage 1 lautet in der Tabelle die Zeile betreffend den Lehrberuf Entsorgungs- und Recyclingfachmann ? Abfall/ Entsorgungs- und Recyclingfachfrau ? Abfall:

?

Entsorgungs- und Recyclingfachkraft 3 Chemieverfahrenstechnik,Entsorgungs- und Recyclingfachmann ?
...

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