Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, mit der die COVID-19-Einreiseverordnung geändert wird

228. Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, mit der die COVID-19-Einreiseverordnung geändert wird

Auf Grund der §§ 16, 25 und 25a des Epidemiegesetzes 1950 (EpiG), BGBl. Nr. 186/1950, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 82/2021, wird verordnet:

Die Verordnung über die Einreise nach Österreich im Zusammenhang mit COVID-19 (COVID-19-Einreiseverordnung ? COVID-19-EinreiseV), BGBl. II Nr. 445/2020, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 222/2021, wird wie folgt geändert:

1. Der bisherige Text des § 4 erhält die Absatzbezeichnung ?(1)? und wird folgender Abs. 2 angefügt:

?(2) Liegen die Voraussetzungen des Abs. 1 Z 2 nicht vor, gilt § 5 Abs. 2 sinngemäß.?

2. Der bisherige Text des § 5a erhält die Absatzbezeichnung ?(2)? und wird folgender Abs. 1 vorangestellt:

?(1) Abweichend von § 5 Abs. 3 ist die Einreise für die in § 5 Abs. 4 genannten Personen unter den Voraussetzungen des Abs. 2 zulässig.?

3. In § 7 Abs. 2 wird die Wort- und Zeichenfolge ?§§ 4, 5 und 5a Z 1? durch die Wort-...

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