Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über Maßnahmen zum Verbot und zur Verhütung der unzulässigen Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von Kulturgut

74. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über Maßnahmen zum Verbot und zur Verhütung der unzulässigen Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von Kulturgut

Nach Mitteilungen der Generaldirektorin der Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur (UNESCO) haben folgende weitere Staaten ihre Ratifikationsurkunden zum Übereinkommen über Maßnahmen zum Verbot und zur Verhütung der unzulässigen Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von Kulturgut (BGBl. III Nr. 139/2015, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 50/2019) hinterlegt:

Staaten: Datum der Hinterlegung der Ratifikationsurkunde:
Jemen 3. Juni 2019
Komoren 17. März 2021

Edtstadler

BGBl. III Nr. 74/2021

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