Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, mit der die COVID-19-Einreiseverordnung geändert wird

240. Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, mit der die COVID-19-Einreiseverordnung geändert wird

Auf Grund der §§ 16, 25 und 25a des Epidemiegesetzes 1950 (EpiG), BGBl. Nr. 186/1950, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 100/2021, wird verordnet:

Die Verordnung über die Einreise nach Österreich im Zusammenhang mit COVID-19 (COVID-19-Einreiseverordnung ? COVID-19-EinreiseV), BGBl. II Nr. 445/2020, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 229/2021, wird wie folgt geändert:

1. In § 5a wird die Wortfolge ?in in? durch die Wortfolge ?in? ersetzt.

2. Im Schlussatz des § 5a Abs. 2 Z 5 wird das Wort ?duchgeführt? durch das Wort ?durchgeführt? ersetzt.

3. In § 12 Abs. 3 wird nach dem Wort ?Sicherheitsdienstes? die Wort- und Zeichenfolge ?sowie die Organe nach § 12b Grenzkontrollgesetz ? GrekoG, BGBl. Nr. 435/1996,? eingefügt.

4. In § 14 erhält Abs. 22 die Absatzbezeichnung ?(23)? und wird nach Abs. 21 folgender Abs. 22 eingefügt:

?(22) § 5a und § 12...

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