Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich des Zusatzprotokolls zum Übereinkommen über die Überstellung verurteilter Personen

103. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich des Zusatzprotokolls zum Übereinkommen über die Überstellung verurteilter Personen

Nach Mitteilungen der Generalsekretärin des Europarats haben folgende weitere Staaten ihre Ratifikations- bzw. Beitrittsurkunde zum Zusatzprotokoll zum Übereinkommen über die Überstellung verurteilter Personen (BGBl. III Nr. 26/2001, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 123/2017) hinterlegt:

Staaten: Datum der Hinterlegung der Ratifikations- bzw. Beitrittsurkunde:
Heiliger
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