Änderungen des Anhangs II des Abkommens zwischen der Regierung der Republik Österreich und dem Schweizerischen Bundesrat über die Zusammenarbeit in konsularischen Angelegenheiten

BUNDESGESETZBLATTFÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2021 Ausgegeben am 2. Juli 2021 Teil III

99. Änderungen des Anhangs II des Abkommens zwischen der Regierung der Republik Österreich und dem Schweizerischen Bundesrat über die Zusammenarbeit in konsularischen Angelegenheiten

99. Änderungen des Anhangs II des Abkommens zwischen der Regierung der Republik Österreich und dem Schweizerischen Bundesrat über die Zusammenarbeit in konsularischen Angelegenheiten

Gemäß Art. 18 Abs. 2 lit. c des Abkommens zwischen der Regierung der Republik Österreich und dem Schweizerischen Bundesrat über die Zusammenarbeit in konsularischen Angelegenheiten, BGBl. III Nr. 21/2016 idF BGBl. III Nr. 171/2019, hat der Gemischte Ausschuss anlässlich seiner 5. Tagung am 3. November 2020 die nachstehenden Änderungen des Anhangs II mit Wirkung vom 1. August 2021 beschlossen:

In Anhang II werden in der Liste der Empfangsstaaten, in denen die Übertragung konsularischer Aufgaben wahrgenommen wird, im Abschnitt ?A) Übernahme durch Österreich? in der ersten Zeile die Worte ?Parikia (Griechenland)? unter ?Vertretung durch HK? hinzugefügt sowie in der zweiten Zeile ?São Tomé (São Tomé und Príncipe)? unter...

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