Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über Computerkriminalität

117. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über Computerkriminalität

Nach Mitteilungen der Generalsekretärin des Europarats haben folgende weitere Staaten ihre Ratifikations- bzw. Beitrittsurkunden zum Übereinkommen über Computerkriminalität (BGBl. III Nr. 140/2012, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 45/2019) hinterlegt:

Staaten: Datum der Hinterlegung der Ratifikations- bzw. Beitrittsurkunde:
Kolumbien1 16. März 2020
Peru1 26. August 2019
Schweden1 28. April 2021

Einer weiteren Mitteilung der Generalsekretärin des Europarats zufolge hat die Slowakei am 30. April 2021 ihren Vorbehalt2 zu Art. 4 Abs. 2 des Übereinkommens zurückgenommen und ihre Erklärungen2 nach Art. 35 und 40 des Übereinkommens abgeändert.1

Weiters hat Tschechien seinen Vorbehalt3 zu Art. 29 des Übereinkommens am 5. Juli 2019 zurückgenommen.

Edtstadler

1 Vorbehalte und Erklärungen anderer Staaten sowie Einsprüche und Einwendungen sind in englischer und französischer Sprache auf der Website des Europarats unter http://conventions.coe.int/ abrufbar [SEV Nr. 185]. Gleiches gilt für die gemäß Übereinkommen zu benennenden Behörden oder Kontaktstellen.

2 Kundgemacht in BGBl. III Nr. 140/2012.

3 Kundgemacht in BGBl. III Nr. 215/2014 durch Verweis auf die Website des Europarats und...

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