Verordnung des Bundesministers für Inneres, mit der die Fremdenpolizeigesetz Durchführungsverordnung geändert wird

340. Verordnung des Bundesministers für Inneres, mit der die Fremdenpolizeigesetz-Durchführungsverordnung geändert wird

Auf Grund des Fremdenpolizeigesetzes 2005 (FPG), BGBl. I Nr. 100/2005, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 54/2021, wird verordnet:

Die Verordnung der Bundesministerin für Inneres zur Durchführung des Fremdenpolizeigesetzes 2005 (Fremdenpolizeigesetz-Durchführungsverordnung ? FPG-DV), BGBl. II Nr. 450/2005, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 233/2021, wird wie folgt geändert:

1. In § 14 wird die Wendung ?zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 42/2014? durch die Wendung ?in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 326/2021? ersetzt.

2. In § 20 wird die Wortfolge ?Frauen und Männer? durch die Wortfolge ?alle Geschlechter? ersetzt und entfällt der letzte Satz.

3. Dem § 21 wird folgender Abs. 14 angefügt:

?(14) Die §§ 14 und 20 in der Fassung der Verordnung des...

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