Verordnung der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort, mit der die Lehrberufslisteverordnung geändert, die Kristallschleiftechnik-Ausbildungsordnung und die Ausbildungsvorschriften sowie die Prüfungsordnung für den Lehrberuf Stempelerzeuger und Flexograf aufgehoben und die Verordnung die über die Lehrabschlussprüfung in den kaufmännisch-administrativen Lehrberufen geändert werden

332. Verordnung der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort, mit der die Lehrberufslisteverordnung geändert, die Kristallschleiftechnik-Ausbildungsordnung und die Ausbildungsvorschriften sowie die Prüfungsordnung für den Lehrberuf Stempelerzeuger und Flexograf aufgehoben und die Verordnung die über die Lehrabschlussprüfung in den kaufmännisch-administrativen Lehrberufen geändert werden

Auf Grund der §§ 7, 8, 24 und 27 des Berufsausbildungsgesetzes (BAG), BGBl. Nr. 142/1969, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 118/2021, wird verordnet:

Artikel 1Änderung der Lehrberufslisteverordnung

Die Lehrberufslisteverordnung, BGBl. II Nr. 41/2020, in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 193/2021, wird wie folgt geändert:

1. Im Titel wird der Klammerausdruck ?(Lehrberufslisteveordnung)? durch den Klammerausdruck ?(Lehrberufslisteverordnung)? ersetzt.

2. In der Anlage 1 wird in der Tabelle in den Zeilen betreffend die Lehrberufe Bäckerei, Backtechnologie (Ausbildungsversuch), Gastronomiefachmann/Gastronomiefachfrau, Koch/Köchin und Lebzelter und Wachszieher/Lebzelterin und Wachszieherin jeweils in der dritten Spalte der Begriff ?Konditor (Zuckerbäcker)/ Konditorin (Zuckerbäckerin)? durch den Begriff ?Konditorei (Zuckerbäckerei)? ersetzt.

3. In der Anlage 1 wird in der Tabelle in den Zeilen betreffend die Lehrberufe Beschriftungsdesign und Werbetechnik und Maler und Beschichtungstechniker/Malerin und Beschichtungstechnikerin jeweils in der dritten Spalte der Begriff ?Vergolder und Staffierer/Vergolderin und Staffiererin? durch den Begriff ?Vergolden und Staffieren? ersetzt.

4. In der Anlage 1 werden in der Tabelle in den Zeilen betreffend die Lehrberufe Betonbau, Betonbauspezialist/ Betonbauspezialistin ? Konstruktiver Betonbau, Betonbauspezialist/ Betonbauspezialistin ? Stahlbetonhochbau und Transportbetontechnik jeweils in der dritten Spalte der Begriff ?Betonfertigungstechnik? durch den Begriff ?Betonfertigteiltechnik? ersetzt und in der vierten Spalte der dem Lehrberuf Betonfertigteiltechnik zugeordnete Ausdruck ?2.? und jeweils in der fünften Spalte das dem Lehrberuf Betonfertigteiltechnik und dem diesem zugeordneten Ausdruck ?2.? zugeordnete Wort ?voll? angefügt.

5. In der Anlage 1 entfällt in der Tabelle die Zeile betreffend den Lehrberuf Betonfertigungstechnik.

6. In der Anlage 1 wird in der Tabelle nach der Zeile betreffend den Lehrberuf Betonbauspezialist/ Betonbauspezialistin ? Stahlbetonbau folgende Zeile...

Um weiterzulesen

FORDERN SIE IHR PROBEABO AN

VLEX uses login cookies to provide you with a better browsing experience. If you click on 'Accept' or continue browsing this site we consider that you accept our cookie policy. ACCEPT