Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens (Nr. 183) über die Neufassung des Übereinkommens über den Mutterschutz (Neufassung), 1952

138. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens (Nr. 183) über die Neufassung des Übereinkommens über den Mutterschutz (Neufassung), 1952

Nach Mitteilung des Generaldirektors des Internationalen Arbeitsamtes hat Dschibuti das Übereinkommen (Nr. 183) über die Neufassung des Übereinkommens über den Mutterschutz (Neufassung), 1952 (BGBl. III Nr. 105/2004 idF BGBl. III Nr. 97/2011, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 216/2019), ratifiziert und hiebei eine Erklärung gemäß Art. 4 Abs. 2 des Übereinkommens abgegeben.1

Das Übereinkommen tritt gemäß seinem Art. 15 Abs. 3 für Dschibuti mit 25. September 2021 in Kraft.

Edtstadler

1 Vorbehalte und Erklärungen anderer Staaten zu diesem Übereinkommen sind in englischer und französischer Sprache auf...

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