Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen Korruption

132. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen Korruption

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten ihre Beitrittsurkunden zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption (BGBl. III Nr. 47/2006, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 151/2020) hinterlegt:

Staaten: Datum der Hinterlegung der Beitrittsurkunde:
Somalia 11. August 2021
Tonga 6. Februar 2020

Einer weiteren Mitteilung des Generalsekretärs zufolge hat das Vereinigte Königreich am 14. Dezember 2020 den Geltungsbereich des Übereinkommens auf die Caymaninseln ausgedehnt.

Edtstadler

BGBl. III Nr. 132/2021

Bundeskanzleramt -...

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