Verordnung der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA), mit der die Mindestinhalts-, Veröffentlichungs- und Sprachenverordnung 2019 geändert wird

410. Verordnung der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA), mit der die Mindestinhalts-, Veröffentlichungs- und Sprachenverordnung 2019 geändert wird

Auf Grund des § 13 Abs. 6 des Kapitalmarktgesetzes 2019 ? KMG 2019, BGBl. I Nr. 62/2019, wird verordnet:

Die Mindestinhalts-, Veröffentlichungs- und Sprachenverordnung 2019 ? MVSV 2019, BGBl. II Nr. 222/2019, wird wie folgt geändert:

1. Die Überschrift des 2. Abschnitts lautet:

?Öffentliches Angebot von Wertpapieren sowie deren Zulassung an einem geregelten Markt?

2. Die §§ 2 und 3 entfallen.

3. § 6 lautet:

?§ 6.

Soweit in dieser Verordnung auf die Verordnung (EU) 2017/1129 verwiesen wird, ist die Verordnung (EU) 2017/1129 über den Prospekt, der beim öffentlichen Angebot von Wertpapieren oder bei deren Zulassung zum Handel an...

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