Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens von Paris

156. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens von Paris

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten das Übereinkommen von Paris (BGBl. III Nr. 197/2016, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 17/2021) ratifiziert:

Staaten: Datum der Hinterlegung der Ratifikationsurkunde:
Südsudan 23. Februar 2021
Türkei1 11. Oktober 2021

Edtstadler

1 Vorbehalte und Erklärungen anderer Staaten sowie Einsprüche und Einwendungen sind in englischer und französischer Sprache auf der...

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