Verordnung des Bundesministers für Arbeit, mit der die ArbeitnehmerInnenschutzverordnung Verkehr 2017 geändert wird

490. Verordnung des Bundesministers für Arbeit, mit der die ArbeitnehmerInnenschutzverordnung Verkehr 2017 geändert wird

Auf Grund der §§ 92 bis 94, § 101 Abs. 4 und § 127a des Bundesgesetzes über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (ArbeitnehmerInnenschutzgesetz ? ASchG), BGBl. Nr. 450/1994, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 100/2018, wird die Verordnung des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz über die Berücksichtigung der Erfordernisse des ArbeitnehmerInnenschutzes und über den Nachweis der Einhaltung in Genehmigungsverfahren des Verkehrswesens (ArbeitnehmerInnenschutzverordnung Verkehr 2017 ? AVO Verkehr 2017), BGBl. II Nr. 17/2012, zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 188/2021, wie folgt geändert:

1. In der Einleitung des § 18 Abs. 1 ist die Wortfolge ?Im Rahmen nachstehender Anträge? durch die Wortfolge ?Im Rahmen nachstehender Anträge und Anzeigen? zu ersetzen.

2. In § 18 Abs. 1 Z 4 ist die Wortfolge ?Antrag auf den Betrieb von ortsfesten Anlagen für Zwecke der Flugsicherung...

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