Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens (Nr. 183) über die Neufassung des Übereinkommens über den Mutterschutz (Neufassung), 1952

187. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens (Nr. 183) über die Neufassung des Übereinkommens über den Mutterschutz (Neufassung), 1952

Nach Mitteilung des Generaldirektors des Internationalen Arbeitsamtes hat Deutschland das Übereinkommen (Nr. 183) über die Neufassung des Übereinkommens über den Mutterschutz (Neufassung), 1952 (BGBl. III Nr. 105/2004 idF BGBl. III Nr. 97/2011, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 138/2021), ratifiziert und hiebei eine Erklärung gemäß Art. 4 Abs. 2 des Übereinkommens abgegeben.1

Das Übereinkommen tritt gemäß seinem Art. 15 Abs. 3 für Deutschland mit 30. September 2022 in Kraft.

Edtstadler

1 Vorbehalte und Erklärungen anderer Staaten zu diesem Übereinkommen sind in englischer und französischer Sprache...

Um weiterzulesen

FORDERN SIE IHR PROBEABO AN

VLEX uses login cookies to provide you with a better browsing experience. If you click on 'Accept' or continue browsing this site we consider that you accept our cookie policy. ACCEPT