Entschließung des Bundespräsidenten, mit der die sachliche Leitung bestimmter, zum Wirkungsbereich des Bundeskanzleramtes gehörender Angelegenheiten einer eigenen Bundesministerin übertragen wird

BUNDESGESETZBLATTFÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2022 Ausgegeben am 4. Jänner 2022 Teil II

3. Entschließung des Bundespräsidenten, mit der die sachliche Leitung bestimmter, zum Wirkungsbereich des Bundeskanzleramtes gehörender Angelegenheiten einer eigenen Bundesministerin übertragen wird
  1. Entschließung des Bundespräsidenten, mit der die sachliche Leitung bestimmter, zum Wirkungsbereich des Bundeskanzleramtes gehörender Angelegenheiten einer eigenen Bundesministerin übertragen wird

Aufgrund des Art. 77 Abs. 3 B-VG übertrage ich der Bundesministerin im Bundeskanzleramt MMag. Dr. Susanne RAAB die sachliche Leitung folgender, zum Wirkungsbereich des Bundeskanzleramtes gehörender Angelegenheiten:Aufgrund des Artikel 77, Absatz 3, B-VG übertrage ich der Bundesministerin im Bundeskanzleramt MMag. Dr. Susanne RAAB die sachliche Leitung folgender, zum Wirkungsbereich des Bundeskanzleramtes gehörender Angelegenheiten:

(1) 1. Koordination in Angelegenheiten der Frauen- und Gleichstellungspolitik.
2. Koordination in Angelegenheiten des Gender Mainstreaming.
3. Angelegenheiten der Gleichstellung der Frauen auf dem Arbeitsmarkt; Angelegenheiten der Gleichbehandlungskommission, der Bundes-Gleichbehandlungskommission und der Interministeriellen Arbeitsgruppe für Gleichbehandlungsfragen.
4. Angelegenheiten der Anwaltschaft für Gleichbehandlungsfragen.
5. Angelegenheiten der Integration. Dazu gehören insbesondere auch:Angelegenheiten der gesellschaftlichen Integration und des Zusammenlebens von Menschen mit und ohne Migrationshintergrund.Koordination der allgemeinen Integrationspolitik.Beiräte und Expertengruppen in Angelegenheiten der Integration.Förderungen auf dem Gebiet der Integration einschließlich Stiftungen und Fonds.
6. Angelegenheiten der Volksgruppen.
7. Angelegenheiten des Kultus.
8. Angelegenheiten der kirchlichen Stiftungen und Fonds.
9. Allgemeine Angelegenheiten der Familienpolitik einschließlich der Koordination der Familienpolitik und der Familienförderung sowie Bevölkerungspolitik in Angelegenheiten der Familie und Jugend.
10. Angelegenheiten des Familienpolitischen Beirates.
11. Angelegenheiten der Familienberatungsförderung.
12. Angelegenheiten des Familienlastenausgleichs.
13. Familienpolitische Angelegenheiten auf folgenden Sachgebieten:Wohnungswesen;öffentliche Abgaben; Ehe- und Kindschaftsrecht, Vormundschafts-, Pflegeschafts- und Sachwalterrecht,
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