Verordnung der Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien über die Höchstbeträge pro Schüler/in und Schulform für die unentgeltliche Abgabe von Schulbüchern im Schuljahr 2022/23 (Limit-Verordnung 2022/23)

65. Verordnung der Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien über die Höchstbeträge pro Schüler/in und Schulform für die unentgeltliche Abgabe von Schulbüchern im Schuljahr 2022/23 (Limit-Verordnung 2022/23) Aufgrund des § 31a Abs. 4 Familienlastenausgleichsgesetz 1967, BGBl. Nr. 376/1967 idgF, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung verordnet:Aufgrund des Paragraph 31 a, Absatz 4, Familienlastenausgleichsgesetz 1967, Bundesgesetzblatt Nr. 376 aus 1967, idgF, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung verordnet:

§ 1.Paragraph eins,

  • (1)Absatz einsDie Höchstbeträge für die Durchschnittskosten pro Schüler/in betragen in den jeweiligen Schulformen:
  • 1 2 3
    Profil Bezeichnung Schulform-Grundlimit in ? Religions- bzw. Ethik-Limit in ? Digital-Limit in ?
    100 Volksschulen ? Grundschulen 50,00 8,18 -
    100 Vorschulstufe 22,80 - -
    100 Sonderschulen 75,00 8,18 -
    300 Mittelschulen 105,00 14,00 16,00
    400 Polytechnische Schulen 114,00 11,00 8,00
    1000 Allgemeinbildende höhere Schulen ? Unterstufe 105,00 14,00 16,00
    1100 Allgemeinbildende höhere Schulen ? Oberstufe (Gymnasien, Realgymnasien, Oberstufenrealgymnasien) 190,00 17,50 8,00
    2000 Berufsbildende Pflichtschulen
    Fachbereich Elektrotechnik u. Elektronik, kaufmännische Bereiche sowie die Bereiche Metall 60,00 5,40 5,00
    alle anderen Fachbereiche 52,00 5,40 5,00
    3100 Mittlere technische, gewerbliche und kunstgewerbliche Lehranstalten 95,00 12,90 8,00
    3600 Mittlere kaufmännische Lehranstalten 155,00 13,40 8,00
    3710 Mittlere Lehranstalten für Humanberufe (1- und 2-jährig) 115,00 12,90 8,00
    3730 Mittlere Lehranstalten für Humanberufe (3- und mehrjährig; außer FW) 130,00 12,90 8,00
    3730 Dreijährige Fachschulen für wirtschaftliche Berufe (FW) 165,00 12,90 8,00
    4100 Höhere technische und gewerbliche Lehranstalten 180,00 15,80 8,00
    4600 Höhere kaufmännische Lehranstalten 195,00 15,80 8,00
    4600 Handelsakademien für Berufstätige 180,00 15,80 8,00
    4600 Kaufmännische Kollegs 170,00 15,80 8,00
    4600 Aufbaulehrgänge an Handelsakademien 175,00 15,80 8,00
    4710 Höhere Lehranstalten für wirtschaftliche Berufe 195,00 15,80 8,00
    4710 Kollegs für wirtschaftliche Berufe 170,00 15,80 8,00
    4710 Aufbaulehrgänge an Höheren Lehranstalten für wirtschaftliche Berufe 177,00 15,80 8,00
    4720 Höhere Lehranstalten für Mode und Bekleidungstechnik, Höhere Lehranstalten für
    ...

    Um weiterzulesen

    FORDERN SIE IHR PROBEABO AN

    VLEX uses login cookies to provide you with a better browsing experience. If you click on 'Accept' or continue browsing this site we consider that you accept our cookie policy. ACCEPT