Kundmachung der Präsidentin des Rechnungshofes betreffend den Frauenförderungsplan des Rechnungshofes 2022/2023

88. Kundmachung der Präsidentin des Rechnungshofes betreffend den Frauenförderungsplan des Rechnungshofes 2022/2023

Inhaltsverzeichnis

Frauenförderungsplan des Rechnungshofes
Präambel
1. AbschnittDarstellung des Ist-Zustandes (Stichtag 31. Dezember 2021)
§ 1.Paragraph eins, Darstellung der Bediensteten gegliedert nach Geschlecht sowie Verwendungs? und Funktionsgruppen: Gegenüberstellung der weiblichen und männlichen Beschäftigten im Rechnungshof
§ 2.Paragraph 2, Darstellung der Frauenquote
§ 3.Paragraph 3, Verwendung im Prüfungsdienst
§ 4.Paragraph 4, Darstellung der Funktionen im Rechnungshof unter Berücksichtigung des Frauenanteils
§ 5.Paragraph 5, Aus? und Weiterbildung
§ 6.Paragraph 6, Bewerbungen
§ 7.Paragraph 7, Arbeitszeitregelung
§ 8.Paragraph 8, Unterrepräsentation
§ 9.Paragraph 9, Kommissionen und Arbeitsgruppen
2. AbschnittDarstellung des Soll-Zustandes (längerfristig) zur Beseitigung der Unterrepräsentation von Frauen
3. AbschnittFluktuation, Prognose bis einschließlich 2027 und verbindliche Vorgaben
§ 11.Paragraph 11, Fluktuation und Prognose
§ 12.Paragraph 12, Zielvorgaben des Rechnungshofes zur Erhöhung des Frauenanteils im Prüfungsdienst und in bestimmten Funktionen bis 31. Dezember 2023 gemäß § 11a Abs. 3 B-GlBGZielvorgaben des Rechnungshofes zur Erhöhung des Frauenanteils im Prüfungsdienst und in bestimmten Funktionen bis 31. Dezember 2023 gemäß Paragraph 11 a, Absatz 3, B-GlBG
4. AbschnittBesondere verbindliche Förderungsmaßnahmen für Frauen gemäß § 11a Abs. 3 B-GlBGBesondere verbindliche Förderungsmaßnahmen für Frauen gemäß Paragraph 11 a, Absatz 3, B-GlBG
§ 13.Paragraph 13, Organisation
§ 14.Paragraph 14, Aufnahme und beruflicher Aufstieg
§ 15.Paragraph 15, Aus- und Fortbildung
§ 16.Paragraph 16, Wiedereinstieg für die nach Mutterschutzgesetz und Väter-Karenzgesetz karenzierten Bediensteten
§ 17.Paragraph 17, Unterstützung der Gleichbehandlungsbeauftragten
§ 18.Paragraph 18, Sprachliche Gleichbehandlung

Frauenförderungsplan des Rechnungshofes

Gemäß § 11a Abs. 1 des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes (B-GlBG), BGBl. Nr. 100/1993, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 153/2020, wird verlautbart:Gemäß Paragraph 11 a, Absatz eins, des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes (B-GlBG), Bundesgesetzblatt Nr. 100 aus 1993,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 153 aus 2020,, wird verlautbart:

Präambel

Der Rechnungshof bekennt sich zum Grundsatz der Gleichwertigkeit und Gleichstellung der Geschlechter, zu den Anliegen der Frauenförderung und zur Schaffung von positiven und Karriere fördernden Bedingungen für Frauen und sorgt für die Chancengleichheit der Geschlechter. An der Zielerreichung der Gleichstellung der Geschlechter haben alle Mitarbeiter*innen des Rechnungshofes gemeinsam mitzuwirken.

Maßnahmen zur Frauenförderung finden im Rechnungshof in der Personalplanung und in der Organisationsentwicklung ihren adäquaten Niederschlag. Der Rechnungshof strebt eine Ausgewogenheit der Geschlechterverteilung, insbesondere in den Leitungsfunktionen an. Jeder Form von diskriminierendem Vorgehen oder Verhalten gegenüber Frauen ist entgegenzutreten. Diese Maßnahmen sind insbesondere von allen Personen in leitenden Funktionen im Rechnungshof mitzutragen.

Dem Frauenförderungsplan 2022/2023 liegt die in § 11 Abs. 2 B-GlBG geregelte Frauenquote von 50 % zugrunde.Dem Frauenförderungsplan 2022/2023 liegt die in Paragraph 11, Absatz 2, B-GlBG geregelte Frauenquote von 50 % zugrunde.

Der Rechnungshof weist zum Stichtag 31. Dezember 2021 bei 305 Mitarbeiter*innen insgesamt eine Frauenquote von 50,5 % auf. Im Prüfdienst, der sich aus Personen in den Verwendungsgruppen A1 und A2 zusammensetzt, sind die Frauen noch unterrepräsentiert. Ihr Anteil steigt aber stetig, zuletzt von 44,6 % in den Jahren 2019/2020 auf 46,2 % in den Jahren 2020/2021.

1. AbschnittDarstellung des Ist-Zustandes (Stichtag 31. Dezember 2021)Darstellung der Bediensteten gegliedert nach Geschlecht sowie Verwendungs? und Funktionsgruppen: Gegenüberstellung der weiblichen und männlichen Beschäftigten im Rechnungshof§ 1.Paragraph eins,

Der Frauen- und Männeranteil in den Verwendungsgruppen A1 bis A7 stellt sich wie folgt dar:

Verwendungs-gruppe Frauen Männer gesamt
Anzahl in % Anzahl in % Anzahl
A1 108 46,6 124 53,4 232
A2 10 45,5 12 54,5 22
A3 34 79,1 9 20,9 43
A4 0 0 0 0 0
A5 1 100 0 0 1
A6 0 0 0 0 0
A7 1 14,3 6 85,7 7
gesamt 154 50,5 151 49,5 305

Darstellung der Frauenquote§ 2.Paragraph 2,

Die Frauenquote liegt zum Stichtag 31. Dezember 2021 bei 50,5 %, was eine Steigerung gegenüber 2019 (49,8 %) bedeutet.

Wie aus der Gegenüberstellung in § 1 ersichtlich, liegt in der Verwendungsgruppe A1 die Frauenquote unter 50 %. Mit 46,6 % zum Stichtag 31. Dezember 2021 kann jedoch an die Steigerungen aus den Vorjahren angeschlossen werden; im Frauenförderungsplan 2020/2021 waren es noch 44,7 %. In der Verwendungsgruppe A2 blieb der Anteil von 45,5 % unverändert.Wie aus der Gegenüberstellung in Paragraph eins, ersichtlich, liegt in der Verwendungsgruppe A1 die Frauenquote unter 50 %. Mit 46,6 % zum Stichtag 31. Dezember 2021 kann jedoch an die Steigerungen aus den Vorjahren angeschlossen werden; im Frauenförderungsplan 2020/2021 waren es noch 44,7 %. In der Verwendungsgruppe A2 blieb der Anteil von 45,5 % unverändert.

Verwendung im Prüfungsdienst§ 3.Paragraph 3,

Die Kernaufgaben des Rechnungshofes sind die Prüfung und darauf aufbauend die Beratung. Daher wird im Folgenden der Anteil der Frauen im Prüfungsdienst gesondert dargestellt.

Von 305 im Rechnungshof beschäftigten Bediensteten sind 253 im Prüfungsdienst tätig; 117 Prüferinnen (46,2 %) stehen 136 Prüfern (53,8 %) gegenüber (Frauenförderungsplan 2020/2021: 44,6 % bzw. 55,4 %).

Die nachstehende Übersicht zeigt die Entwicklung der Frauenquote im Prüfungsdienst, wobei insbesondere auf die stete Erhöhung des Frauenanteils und darauf hinzuweisen ist, dass sich die Frauenquote im Prüfungsdienst seit der Vorlage des Frauenförderungsplans 1996/1997 mehr als verdreifacht hat.

Frauenförderungsplan Prüferinnen Prüfer gesamt
Anzahl in % Anzahl in % Anzahl
1996/1997 35 14,7 203 85,3 238
1998/1999 46 19,0 196 81,0 242
2000/2001 53 21,5 194 78,5 247
2002/2003 59
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