Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz zur Übertragung der Durchführung von Maßnahmen gemäß dem Bundesgesetz über einen Ausgleich inflationsbedingt hoher Lebenshaltungs- und Wohnkosten (Lebenshaltungs- und Wohnkosten-Ausgleichs-Gesetz ? LWA-G, BGBl. I Nr. 93/2022) an den Landeshauptmann (Übertragungsverordnung ? Lebenshaltungs- und Wohnkosten-Ausgleich)

283. Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz zur Übertragung der Durchführung von Maßnahmen gemäß dem Bundesgesetz über einen Ausgleich inflationsbedingt hoher Lebenshaltungs- und Wohnkosten (Lebenshaltungs- und Wohnkosten-Ausgleichs-Gesetz ? LWA-G, BGBl. I Nr. 93/2022) an den Landeshauptmann (Übertragungsverordnung ? Lebenshaltungs- und Wohnkosten-Ausgleich)283. Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz zur Übertragung der Durchführung von Maßnahmen gemäß dem Bundesgesetz über einen Ausgleich inflationsbedingt hoher Lebenshaltungs- und Wohnkosten (Lebenshaltungs- und Wohnkosten-Ausgleichs-Gesetz ? LWA-G, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 93 aus 2022,) an den Landeshauptmann (Übertragungsverordnung ? Lebenshaltungs- und Wohnkosten-Ausgleich) Gemäß Art. 104 Abs. 2 des Bundes-Verfassungsgesetzes (B-VG) in der Fassung von 1929 wird verordnet:Gemäß Artikel 104, Absatz 2, des Bundes-Verfassungsgesetzes (B-VG) in der Fassung von 1929 wird verordnet:

§ 1.Paragraph eins,

Dem Landeshauptmann und den ihm unterstellten Behörden im Land wird die Auszahlung der finanziellen Zuwendungen gemäß § 1 Abs. 1 Z 2 Bundesgesetz über einen Ausgleich inflationsbedingt hoher Lebenshaltungs- und Wohnkosten, BGBl. I Nr. 93/2022, zur Besorgung übertragen. Dem Landeshauptmann und den ihm unterstellten Behörden im Land wird die Auszahlung der finanziellen Zuwendungen gemäß Paragraph eins, Absatz eins, Ziffer 2, Bundesgesetz über einen Ausgleich...

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