Bekanntmachung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung mit der die Bekanntmachung betreffend den Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht an Lehrgängen für Früherziehung sowie die Bekanntmachung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend die Lehrpläne für den katholischen Religionsunterricht an Volksschulen, an Mittelschulen, an der Unterstufe allgemeinbildender höherer Schulen, an berufsbildenden höheren Schulen (ausgenommen Bildungsanstalten sowie Kollegs und Sonderformen der Bildungsanstalten), an berufsbildenden mittleren Schulen sowie an Berufsschulen geändert wird

299. Bekanntmachung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung mit der die Bekanntmachung betreffend den Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht an Lehrgängen für Früherziehung sowie die Bekanntmachung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung für den katholischen Religionsunterricht an Volksschulen, an Mittelschulen, an der Unterstufe allgemeinbildender höherer Schulen, an berufsbildenden höheren Schulen (ausgenommen Bildungsanstalten sowie Kollegs und Sonderformen der Bildungsanstalten), an berufsbildenden mittleren Schulen sowie an Berufsschulen geändert wirdArtikel 1Änderung der Bekanntmachung des Lehrplans für den katholischen Religionsunterricht an Lehrgängen für Früherziehung (einschließlich des Lehrgangs für Berufstätige) Auf Grund des § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes, BGBl. Nr. 190/1949, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 138/2017, wird bekannt gemacht:Auf Grund des Paragraph 2, Absatz 2, des Religionsunterrichtsgesetzes, Bundesgesetzblatt Nr. 190 aus 1949,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 138 aus 2017,, wird bekannt gemacht:

Die Bekanntmachung der Lehrpläne für den katholischen Religionsunterricht an Lehrgängen für Früherziehung gemäß Artikel 2 der Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung über den Lehrplan des Lehrgangs für Früherziehung (einschließlich des Lehrgangs für Berufstätige), BGBl. II Nr. 395/2021, wird wie folgt geändert:Die Bekanntmachung der Lehrpläne für den katholischen Religionsunterricht an Lehrgängen für Früherziehung gemäß Artikel 2 der Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung über den Lehrplan des Lehrgangs für Früherziehung (einschließlich des Lehrgangs für Berufstätige), Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 395 aus 2021,, wird wie folgt geändert:

1.Novellierungsanordnung 1, In der Anlage (Lehrplan des Lehrgangs für Früherziehung (einschließlich des Lehrgangs für Berufstätige)) Abschnitt V (Lehrpläne für den Religionsunterricht) lautet Z 1 (Katholischer Religionsunterricht) samt Überschrift:In der Anlage (Lehrplan des Lehrgangs für Früherziehung (einschließlich des Lehrgangs für Berufstätige)) Abschnitt römisch fünf (Lehrpläne für den Religionsunterricht) lautet Ziffer eins, (Katholischer Religionsunterricht) samt Überschrift:

?1. Katholischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 571/2003 in der geltenden Fassung.?Siehe die...

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