Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens über die Adoption von Kindern

112. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens über die Adoption von Kindern

Nach Mitteilung der Generalsekretärin des Europarats hat Nordmazedonien seinen Vorbehalt hinsichtlich Art. 7 Abs. 1Nach Mitteilung der Generalsekretärin des Europarats hat Nordmazedonien seinen Vorbehalt hinsichtlich Artikel 7, Absatz eins,1 des Europäischen Übereinkommens über die Adoption von Kindern (BGBl. Nr. 314/1980, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 200/2020) für weitere fünf Jahre, beginnend ab 16. April 2023, erneuert. des Europäischen Übereinkommens über die Adoption von Kindern Bundesgesetzblatt Nr. 314...

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