Verordnung des Bundesministers für Arbeit und Wirtschaft, mit der die Metalltechnik-Ausbildungsordnung geändert wird

314. Verordnung des Bundesministers für Arbeit und Wirtschaft, mit der die Metalltechnik-Ausbildungsordnung geändert wird

Auf Grund der §§ 8, 24 und 27 des Berufsausbildungsgesetzes (BAG), BGBl. Nr. 142/1969, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 118/2021, wird verordnet:Auf Grund der Paragraphen 8,, 24 und 27 des Berufsausbildungsgesetzes (BAG), Bundesgesetzblatt Nr. 142 aus 1969,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 118 aus 2021,, wird verordnet:

Die Metalltechnik-Ausbildungsordnung, BGBl. II Nr. 97/2022, wird wie folgt geändert:Die Metalltechnik-Ausbildungsordnung, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 97 aus 2022,, wird wie folgt geändert:

1.Novellierungsanordnung 1, Im Inhaltsverzeichnis wird nach dem Eintrag zu § 12 folgender Eintrag eingefügt:Im Inhaltsverzeichnis wird nach dem Eintrag zu Paragraph 12, folgender Eintrag eingefügt:

?

§ 12a.Paragraph 12 a, Hauptmodul Sicherheitstechnik

?

2.Novellierungsanordnung 2, Dem § 1 Abs. 2 wird folgende Ziffer 9 angefügt:Dem Paragraph eins, Absatz 2, wird folgende Ziffer 9 angefügt:

?9.Ziffer 9Sicherheitstechnik (H9)?

3.Novellierungsanordnung 3, § 1 Abs. 4 lautet:Paragraph eins, Absatz 4, lautet:

  • ?(4)Absatz 4Folgende Kombinationen von Haupt- und Spezialmodulen sind möglich:
  • Haupt-module können kombiniert werden mit
    H1 H2 H3 H4 H5 H6 H7 H8 H9 S1 S2 S3 S4
    H1 x x x x x
    Dauer 4 4 4 4 4
    H2 x
    Dauer 4
    H3 x x x x
    Dauer 4 4 4 4
    H4 x x
    Dauer 4 4
    H5 x
    Dauer 4
    H6 x x x x x
    Dauer 4 4 4 4 4
    H7 x x x
    Dauer 4 4 4
    H8 x x x x x x
    Dauer 4 4 4 4 4 4
    H9 x x
    Dauer 4 4

    ?

    4.Novellierungsanordnung 4, Nach § 12 wird folgender § 12a samt Überschrift eingefügt:Nach Paragraph 12, wird folgender Paragraph 12 a, samt Überschrift eingefügt:

    ?Hauptmodul Sicherheitstechnik§ 12a.Paragraph 12 a,

  • (1)Absatz einsDas Berufsprofil des Hauptmodules umfasst nachstehende Kompetenzen. Die Fachkraft kann1.Ziffer einstechnische Unterlagen, Skizzen, fertigungsgerechte Zeichnungen oder 3D-Modelle lesen, daraus benötigte Informationen entnehmen, etwaige Mängel erkennen und beschreiben sowie Skizzen und fertigungsgerechte Zeichnungen oder 3D-Modelle unter Berücksichtigung von Normvorgaben erstellen,
  • 2.Ziffer 2Prüf- und Messmittel auftragsbezogen auswählen, anwenden und ermittelte Ergebnisse auf Plausibilität prüfen sowie etwaige Fehlerquellen identifizieren,3.Ziffer 3die persönliche Schutzausrüstung verwenden sowie die Sicherheit von Handwerkzeugen, hand- geführten Maschinen und Maschinen durch Sichtkontrollen feststellen,4.Ziffer 4Füge- und Trenntechniken (Schrauben, Kleben, Pressen, Schweißen, Drehen, Fräsen, Bohren, Schneiden, Sägen) mit geeigneten Werkzeugen, Geräten und Maschinen ausführen,5.Ziffer 5Bauteile und Metallkonstruktionen für sicherheitstechnische Einrichtungen anfertigen, zusammenbauen und montieren sowie Beschläge montieren und justieren,6.Ziffer 6Systeme zur Absicherung von Maueröffnungen wie Türen und Fenster im Rahmen von Nachrüstungen (zB Zusatzschlösser, Balkenschlösser, Fenstersicherungen) sowie Wertsicherungssysteme und -einrichtungen montieren bzw. demontieren,7.Ziffer 7mechanische und digitale Sicherungs- und Schließsysteme anfertigen und montieren sowie Funktionskontrollen (Sicherstellen der Funktion) durchführen,8.Ziffer 8digitale Sicherungs- und Schließsysteme sowie digital codierte Schließmedien konfigurieren, programmieren und parametrieren,9.Ziffer 9elektrische Antriebs- und Steuerungssysteme wie Tür-, Tor- und Fensterantriebe montieren, konfigurieren, programmieren, parametrieren und in Betrieb nehmen.10.Ziffer 10Fehler, Mängel und Störungen aufsuchen, eingrenzen und beseitigen sowie mechanische und digitale Sicherungs- und Schließsysteme prüfen und in Stand setzen,11.Ziffer 11Arbeiten beim Öffnen und Reparieren von Wertsicherungssystemen und -einrichtungen, Schlössern und einbruchhemmenden Türen durchführen,12.Ziffer 12bei der Planung und Kalkulation von Sicherungssystemen (unter Berücksichtigung von Flucht- und Rettungswegesystemen, Rauch- und Wärmeabzugssystemen sowie von Schnittstellen der Datenübertragung) sowie bei der Erstellung des Angebotes mitwirken,13.Ziffer...

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