Verordnung des Bundesministers für Arbeit und Wirtschaft über die Berufsausbildung im Lehrberuf Tischlereitechnik (Tischlereitechnik-Ausbildungsordnung)

313. Verordnung des Bundesministers für Arbeit und Wirtschaft über die Berufsausbildung im Lehrberuf Tischlereitechnik (Tischlereitechnik-Ausbildungsordnung) Auf Grund der §§ 8, 24 und 27 des Berufsausbildungsgesetzes (BAG), BGBl. Nr. 142/1969, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 118/2021, wird verordnet:Auf Grund der Paragraphen 8,, 24 und 27 des Berufsausbildungsgesetzes (BAG), Bundesgesetzblatt Nr. 142 aus 1969,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 118 aus 2021,, wird verordnet:

Lehrberuf Tischlereitechnik§ 1.Paragraph eins,

  • (1)Absatz einsDer Lehrberuf Tischlereitechnik ist als Schwerpunktlehrberuf mit einer Lehrzeit von vier Jahren eingerichtet.
  • (2)Absatz 2Neben dem für alle Lehrlinge verbindlichen allgemeinen Teil ist einer der folgenden Schwerpunkte auszubilden:1.Ziffer einsPlanung,
  • 2.Ziffer 2Produktion,3.Ziffer 3Modell- und Formenbau.
  • (3)Absatz 3Eine Kombination mit anderen Schwerpunkten ist nicht möglich, es können aber einzelne Inhalte anderer Schwerpunkte zusätzlich ausgebildet werden.
  • (4)Absatz 4Die Schwerpunktausbildung ist jedenfalls im Lehrvertrag und im Lehrabschlussprüfungszeugnis durch einen entsprechenden Hinweis neben der Bezeichnung des Lehrberufs zu vermerken.
  • Berufsprofil§ 2.Paragraph 2,
  • (1)Absatz einsMit dem positiven Abschluss der Lehrabschlussprüfung und der Berufsschule verfügt die ausgelernte Fachkraft im Beruf Tischlereitechnik über folgende berufliche Kompetenzen:
  • (2)Absatz 2Gemeinsamer fachlicher Kompetenzbereich: Arbeiten in der TischlereitechnikDie Fachkraft im Beruf Tischlereitechnik gestaltet Werkstücke und berücksichtigt dabei fachbezogene Gestaltungsgrundsätze sowie die Wirkung von verschiedenen Materialien, Oberflächen, Formen, Licht und Farbe. Sie erstellt Skizzen und fertigungsgerechte Zeichnungen, auch unter Einsatz branchenspezifischer Konstruktionssoftware (Computer Aided Design-CAD). In Auftragsunterlagen und technischen Zeichnungen erkennt die Fachkraft unvollständige und inkorrekte Angaben sowie Konstruktionen, die nicht umsetzbar sind. Sie nimmt Waren unter Beachtung der rechtlichen und betrieblichen Vorgaben an und stellt allfällige Mängel fest.Die Fachkraft sorgt außerdem für die Verwendbarkeit bzw. Einsatzbereitschaft von Materialien, Werkzeugen, Geräten, Maschinen und Anlagen, wählt diese aus und bereitet sie vor. Sie rüstet Maschinen und Anlagen zur Materialbearbeitung und Oberflächenveredelung und legt unterschiedliche Parameter wie zB Drehzahlen fest.Im Bereich der Reparatur identifiziert die Fachkraft Schäden und Fehler an Werkstücken, wählt Behebungsmöglichkeiten aus und repariert diese fachgerecht. Sie führt Qualitätskontrollen und Funktionsprüfungen durch und setzt entsprechende Maßnahmen wie zB Nachbearbeiten des Werkstückes. Außerdem verpackt sie Werkstücke transportgerecht und stellt Materialien und Geräte zum Transport bereit.Auf Baustellen oder bei der Montage tritt die Fachkraft professionell auf und stimmt sich bei ihren Tätigkeiten mit unterschiedlichen Gewerken ab. Sie informiert unterschiedliche Zielgruppen über Werkstücke indem sie zB bezüglich fachgerechter Pflege berät oder spezielle Funktionen aufzeigt.
  • (3)Absatz 3Schwerpunktbezogene fachliche Kompetenzbereiche:1.Ziffer einsPlanung
  • Die Fachkraft im Beruf Tischlereitechnik mit dem Schwerpunkt Planung plant auf Grundlage des jeweiligen Auftrages oder Kundenwunsches bzw. auf Grundlage der technischen Anforderungen Möbel und Bauelemente, beachtet dabei gängige Konstruktionen und setzt bei Bedarf konstruktive Holzschutzmaßnahmen. Neben dieser Tätigkeit entwickelt sie selbstständig Einrichtungskonzepte unterschiedlicher Räume. Dabei berücksichtigt sie örtliche Begebenheiten und fachspezifische Gestaltungsgrundlagen und stimmt die Planung gegebenenfalls mit vorhandenen Einrichtungsgegenständen ab. Sie holt Informationen zu Montage- und Aufstellungsmöglichkeiten ein und zieht daraus Rückschlüsse auf zu planende Einrichtungen.Die Fachkraft skizziert die Ideen von Einrichtungssituationen per Hand, gestaltet unter Einsatz branchenspezifischer Software zwei- und dreidimensionale Planungen und passt sie bei Bedarf an unterschiedliche Zielgruppen an. Sie erstellt Unterlagen für die Fertigung und Kalkulation und unterstützt bei der Angebotserstellung. Sie leitet fertigungsgerechte Konstruktionszeichnungen zur maschinellen Bearbeitung ab (CAD/Computer Aided Manufacturing-CAM) und erstellt Programme für Maschinen bzw. Anlagen.Die Fachkraft bearbeitet und veredelt Materialien, Werkstücke und deren Oberflächen und stellt fachbezogene lösbare und unlösbare Verbindungen her, zB Verleimungen oder Schlitz- und Zapfenverbindungen. Dabei führt sie unterschiedliche Verfahren zur Materialbearbeitung und Oberflächenveredelung durch, wie Sägen, Schleifen, Fräsen, Polieren oder Lackieren und bedient Maschinen bzw. Anlagen unter Berücksichtigung zugehöriger Sicherheitsvorschriften.Sie wählt Materialien zum Furnieren aus und verarbeitet sie fachgerecht. Die Fachkraft stellt unterschiedliche Anschlagarten her, wählt Beschläge aus, passt sie ein und baut sie ein. Sie baut Werkstücke auf bzw. zusammen, positioniert, montiert und sichert sie. Dabei beachtet sie bezugnehmende Normen und Rechtsvorschriften, Vorgaben der Bauphysik und unterschiedliche Montagetechniken.2.Ziffer 2ProduktionDie Fachkraft im Beruf Tischlereitechnik mit dem Schwerpunkt Produktion plant auf der Grundlage des jeweiligen Auftrages oder Kundenwunsches und der technischen Anforderungen Möbel und Bauelemente, beachtet dabei gängige Konstruktionen in diesen Bereichen und setzt bei Bedarf konstruktive Holzschutzmaßnahmen. Sie leitet fertigungsgerechte Konstruktionszeichnungen zur maschinellen Bearbeitung ab (CAD/CAM) und erstellt Programme für Maschinen bzw. Anlagen.Die Fachkraft bearbeitet und veredelt Materialien, Werkstücke und deren Oberflächen und stellt fachbezogene lösbare und unlösbare Verbindungen her, zB Verleimungen, Schlitz- und Zapfenverbindungen. Dabei führt sie unterschiedliche Verfahren zur Materialbearbeitung und Oberflächenveredelung durch, wie Sägen, Schleifen, Fräsen, Polieren oder Lackieren und bedient Maschinen bzw. Anlagen unter Berücksichtigung zugehöriger Sicherheitsvorschriften.Sie wählt Materialien zum Furnieren aus und verarbeitet sie fachgerecht. Sie stellt unterschiedliche Anschlagarten her, wählt Beschläge aus und baut sie fachgerecht ein. Sie baut Werkstücke auf bzw. zusammen, positioniert, montiert und sichert sie. Dabei beachtet sie bezugnehmende Normen und Rechtsvorschriften, Vorgaben der Bauphysik und unterschiedliche Montagetechniken.Die Fachkraft entnimmt aus technischen Unterlagen, zB Schalt- und Anschlussplänen, die für ihre Arbeit notwendigen Informationen. Sie führt einfache Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten unter Berücksichtigung bezugnehmender Sicherheitsvorschriften durch. Sie identifiziert Fehler und Störungen im Produktionsprozess, grenzt sie ein und leitet Schritte zur Beseitigung ein. Einfache Ablaufstörungen behebt sie selbst. Die Fachkraft steuert und überwacht Arbeitsabläufe und stellt die Produktqualität sicher. Außerdem unterstützt sie bei der Erarbeitung von Prozessoptimierungen im Sinne eines kontinuierlichen Verbesserungsprozesses.3.Ziffer 3Modell- und FormenbauDie Fachkraft im Beruf Tischlereitechnik mit dem Schwerpunkt Modell- und Formenbau plant auf der Grundlage des jeweiligen Auftrages Werkstücke. Dabei beachtet sie dabei gängige Konstruktionen, zB von Modellen oder Kernkästen. Die Fachkraft setzt Ideen, Skizzen, 2D-Zeichnungen bzw. 3D-Datensätze in Produktionsdatensätze um. Sie konstruiert Formen für unterschiedliche Materialien und Modelle, legt Teilungen, Schnitte und Trennebenen fest und definiert Formschrägen und Wanddicken. Die Fachkraft prüft Konstruktionen auf ihre Umsetzbarkeit und erkennt Hinterschnitte. Sie erzeugt für die Produktion notwendige Darstellungen durch das fachgerechte Plotten oder Konvertieren von Zeichnungen und Plänen. Zur Überleitung in Produktionsdatensätze definiert sie Vorgaben, wie zB Skalierungsfaktoren und nutzt sie, um zB Schwindmaße bei der Produktion auszugleichen. Außerdem arbeitet die Fachkraft beim Entwickeln bzw. Weiterentwickeln von Modellen in Abstimmung mit dem Auftraggeber mit.Sie leitet fertigungsgerechte Konstruktionszeichnungen zur maschinellen Bearbeitung ab (CAD/CAM), erstellt Programme und bedient Maschinen bzw. Anlagen unter Berücksichtigung zugehöriger Sicherheitsvorschriften.Die Fachkraft wählt eine Möglichkeit zur Modell-, Werkzeug- oder Prototypenherstellung aus wie zB Gießen, Tiefziehen oder Rapid-Prototyping wie 3D-Druck oder Lasersintern und schlägt sie vor. Sie stellt Modelle aus unterschiedlichen Werkstoffen (Holz, Metall oder Kunststoff) her, zB durch Gießen und Laminieren, fertigt sie aus und bearbeitet sie nach.Die Fachkraft bearbeitet Materialien, Werkstücke und deren Oberflächen und stellt fachbezogene Verbindungen, wie Verklebungen, her. Dabei führt sie unterschiedliche Verfahren durch, wie Sägen, Schleifen, Fräsen, Drehen, Strahlen, Polieren oder Aufbringen von Lackierungen, Trennmitteln und Wachsen.Damit fertigt sie zB Kernkästen, Schablonen, Werkzeuge, Gießerei-, Nachform-, Kopier- und Urformmodelle, Formen, Architektur- und Funktionsmodelle, Design- und Urmodelle, Mockups, Modell- und Aufspannvorrichtungen sowie Konfektionierungswerkzeuge an. Sie überprüft die Qualität hergestellter Modelle und vergleicht ermittelte Daten mit dem ursprünglichen Datensatz.Die Fachkraft baut Werkstücke auf bzw. zusammen, positioniert, montiert und sichert sie. Dabei beachtet sie bezugnehmende Normen und Rechtsvorschriften und unterschiedliche Montagetechniken. Außerdem revitalisiert sie abgenützte Modelle. Bei der Übergabe von Werkstücken und insbesondere beim Kontakt mit Auftraggebern tritt die Fachkraft professionell auf.
  • (4)Absatz 4Fachübergreifende Kompetenzbereiche:Zur Erfüllung dieser fachlichen Aufgaben setzt die ausgelernte Fachkraft im Beruf Tischlereitechnik folgende...
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