Verordnung des Bundesministers für Arbeit und Wirtschaft über die Berufsausbildung im Lehrberuf Tischlerei (Tischlerei-Ausbildungsordnung)

312. Verordnung des Bundesministers für Arbeit und Wirtschaft über die Berufsausbildung im Lehrberuf Tischlerei (Tischlerei-Ausbildungsordnung) Auf Grund der §§ 8 und 24 des Berufsausbildungsgesetzes (BAG), BGBl. Nr. 142/1969, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 118/2021, wird verordnet:Auf Grund der Paragraphen 8 und 24 des Berufsausbildungsgesetzes (BAG), Bundesgesetzblatt Nr. 142 aus 1969,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 118 aus 2021,, wird verordnet:

Lehrberuf Tischlerei§ 1.Paragraph eins,

  • (1)Absatz einsDer Lehrberuf Tischlerei ist als Schwerpunktlehrberuf mit einer Lehrzeit von drei Jahren eingerichtet.
  • (2)Absatz 2Neben dem für alle Lehrlinge verbindlichen allgemeinen Teil ist einer der folgenden Schwerpunkte auszubilden:1.Ziffer einsAllgemeine Tischlerei,
  • 2.Ziffer 2Drechslerei.
  • (3)Absatz 3Eine Kombination der beiden Schwerpunkte ist nicht möglich, es können aber einzelne Inhalte des nicht ausgebildeten Schwerpunktes zusätzlich ausgebildet werden.
  • (4)Absatz 4Die Schwerpunktausbildung ist jedenfalls im Lehrvertrag und im Lehrabschlussprüfungszeugnis durch einen entsprechenden Hinweis neben der Bezeichnung des Lehrberufs zu vermerken.
  • Berufsprofil§ 2.Paragraph 2,
  • (1)Absatz einsMit dem positiven Abschluss der Lehrabschlussprüfung und der Berufsschule verfügt die ausgelernte Fachkraft im Beruf Tischlerei über folgende berufliche Kompetenzen:
  • (2)Absatz 2Gemeinsamer fachlicher Kompetenzbereich: Tischlerarbeiten
  • Die Fachkraft im Beruf Tischlerei gestaltet Werkstücke und berücksichtigt dabei facheinschlägige Gestaltungsgrundsätze sowie die Wirkung von verschiedenen Materialien, Oberflächen, Formen, Licht und Farbe. Sie erstellt Skizzen und fertigungsgerechte Zeichnungen, auch unter Einsatz branchenspezifischer Konstruktionssoftware (zB Computer Aided Design-CAD). In Auftragsunterlagen und technischen Zeichnungen erkennt sie unvollständige und inkorrekte Angaben sowie Konstruktionen, die nicht umsetzbar sind. Die Fachkraft sorgt außerdem für die Verwendbarkeit bzw. Einsatzbereitschaft von Materialien, Werkzeugen, Geräten, Maschinen und Anlagen, wählt diese aus und bereitet sie vor. Sie rüstet Maschinen bzw. Anlagen zur Materialbearbeitung und Oberflächenveredelung und setzt unterschiedliche Parameter wie zB Drehzahlen. Die Fachkraft bearbeitet und veredelt Materialien, Werkstücke und deren Oberflächen und stellt facheinschlägige lösbare und unlösbare Verbindungen, wie Verleimungen oder Schlitz- und Zapfenverbindungen, her. Dabei führt sie unterschiedliche Verfahren zur Materialbearbeitung und Oberflächenveredelung durch, wie Sägen, Schleifen, Fräsen, Polieren oder Lackieren und bedient Maschinen oder Anlagen unter Berücksichtigung zugehöriger Sicherheitsvorschriften. Im Bereich der Reparatur identifiziert die Fachkraft Schäden und Fehler an Werkstücken, wie zB verzogene Holzelemente oder kaputte Beschläge, wählt Behebungsmöglichkeiten aus und repariert diese fachgerecht. Sie führt Qualitätskontrollen und Funktionsprüfungen durch und setzt entsprechende Maßnahmen wie zB Nachbearbeiten des Werkstückes. Außerdem verpackt sie Werkstücke transportgerecht und stellt Materialien und Geräte zum Transport bereit. Auf Baustellen oder bei der Montage tritt die Fachkraft professionell auf und stimmt sich bei ihren Tätigkeiten mit unterschiedlichen Gewerken ab. Sie informiert unterschiedliche Zielgruppen über Werkstücke, indem sie zum Beispiel bezüglich fachgerechter Pflege berät oder spezielle Funktionen aufzeigt.

  • (3)Absatz 3Schwerpunktbezogene fachliche Kompetenzbereiche1.Ziffer einsAllgemeine Tischlerei
  • Die Fachkraft im Beruf Tischlerei mit dem Schwerpunkt Allgemeine Tischlerei plant auf der Grundlage des jeweiligen Auftrages oder Kundenwunsches und der technischen Anforderungen Möbel und Bauelemente, beachtet dabei gängige Konstruktionen und setzt bei Bedarf konstruktive Holzschutzmaßnahmen. Sie wählt Materialien zum Furnieren aus und verarbeitet sie fachgerecht. Die Fachkraft stellt unterschiedliche Anschlagarten her, wählt Beschläge aus und baut sie fachgerecht ein. Sie baut Werkstücke auf bzw. zusammen, positioniert, montiert und sichert sie. Dabei beachtet sie einschlägige Normen und Rechtsvorschriften, Vorgaben der Bauphysik und unterschiedliche Montagetechniken.2.Ziffer 2DrechslereiDie Fachkraft im Beruf Tischlerei mit dem Schwerpunkt Drechslerei plant auf der Grundlage des jeweiligen Auftrages oder Kundenwunsches unterschiedliche Werkstücke der Tischlerei oder Drechslerei wie Möbelteile, Bauelemente, Zierelemente und Werkzeuge. Diese stellt sie durch Drechseln her, insbesondere durch Plandrehen, Lang-, Form- und Querholzdrechseln. Damit erzeugt sie auch spezielle Werkstücke wie Holzgewinde, Kanneluren und Wund. Sie schleift benötigte Werkzeuge, stellt Hilfsfutter- und Spannvorrichtungen sowie Schablonen zur Serienfertigung oder Umrisskontrolle her. Probleme und Schäden an Werkstücken, wie zB Feuchteschäden, behandelt die Fachkraft fachgerecht. Sie baut Werkstücke auf bzw. zusammen, positioniert, montiert und sichert sie. Dabei beachtet sie einschlägige Normen und Rechtsvorschriften und unterschiedliche Montagetechniken. Die Fachkraft präsentiert fertige Drechslereiprodukte fachgerecht, informiert Kunden und Kundinnen über Werkstücke und angebotene Dienstleistungen wie zB Reparaturen und führt Verkaufsgespräche. Mit Beschwerden und Reklamationen geht sie fachgerecht um.
  • (4)Absatz 4Fachübergreifende KompetenzbereicheZur Erfüllung dieser fachlichen Aufgaben setzt die Fachkraft im Beruf Tischlerei folgende fachübergreifende Kompetenzen ein:1.Ziffer einsArbeiten im betrieblichen und beruflichen Umfeld
  • Im Rahmen des betrieblichen Leistungsspektrums führt die Fachkraft im Beruf Tischlerei ihre Aufgaben effizient aus und berücksichtigt dabei betriebswirtschaftliche Zusammenhänge. Sie agiert innerhalb der betrieblichen Aufbau- und Ablauforganisation selbst-, sozial- und methodenkompetent und bearbeitet die ihr übertragenen Aufgaben lösungsorientiert sowie situationsgerecht auf Basis ihres Verständnisses für Intrapreneurship. Darüber hinaus kommuniziert sie zielgruppenorientiert, berufsadäquat auch auf Englisch, und agiert kundenorientiert.2.Ziffer 2Qualitätsorientiertes, sicheres und nachhaltiges ArbeitenDie Fachkraft im Beruf Tischlerei wendet die Grundsätze des betrieblichen Qualitätsmanagements an und bringt sich in die Weiterentwicklung der betrieblichen Standards ein. Sie reflektiert ihr eigenes Vorgehen und nutzt die daraus gewonnenen Erkenntnisse in ihrem Aufgabenbereich. Die Fachkraft beachtet die rechtlichen und betrieblichen Regelungen für ihre persönliche Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz und handelt bei Unfällen und Verletzungen situationsgerecht. Darüber hinaus agiert sie nachhaltig und ressourcenschonend.3.Ziffer 3Digitales ArbeitenDie Fachkraft im Beruf Tischlerei wählt im Rahmen der rechtlichen und betrieblichen Vorgaben die für ihre Aufgaben am besten geeignete/n digitalen Geräte, betriebliche Software und digitalen Kommunikationsformen aus und nutzt diese effizient. Sie beschafft auf digitalem Weg die für die Aufgabenbearbeitung erforderlichen betriebsinternen und -externen Informationen. Die Fachkraft agiert auf Basis ihrer digitalen Kompetenz zielgerichtet und verantwortungsbewusst. Dazu zählt vor allem der sensible und sichere Umgang mit Daten unter Berücksichtigung der betrieblichen und rechtlichen Vorgaben (zB Verordnung (EU) 2016/679 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG ? Datenschutz-Grundverordnung).Berufsbild§ 3.Paragraph 3,
  • (1)Absatz einsZum Erwerb der im Berufsprofil angeführten beruflichen Kompetenzen wird das folgende Berufsbild mit Kenntnissen und Fertigkeiten in Form von Ausbildungszielen festgelegt.
  • (2)Absatz 2Das Berufsbild gliedert sich in fachübergreifende und fachliche Kompetenzbereiche.
  • (3)Absatz 3Die fachlichen Kompetenzbereiche sind nach Lehrjahren gegliedert. Die in den Kompetenzbereichen angeführten Kenntnisse und Fertigkeiten sind spätestens bis zum Ende des jeweils angeführten Lehrjahres zu vermitteln.
  • (4)Absatz 4Die fachübergreifenden Kompetenzbereiche sind während der gesamten Lehrzeit zu berücksichtigen und zu vermitteln.
  • (5)Absatz 5Fachübergreifende Kompetenzbereiche:
  • 1. Kompetenzbereich: Arbeiten im betrieblichen und beruflichen Umfeld
    1.1 Betriebliche Aufbau- und Ablauforganisation
    Die Fachkraft kann
    1.1.1eins Punkt eins Punkt einssich in den Räumlichkeiten des Lehrbetriebs zurechtfinden.
    1.1.2eins Punkt eins Punkt 2die wesentlichen Aufgaben der verschiedenen Bereiche des Lehrbetriebs erklären.
    1.1.3eins Punkt eins Punkt 3die Zusammenhänge der einzelnen Betriebsbereiche sowie der betrieblichen Prozesse darstellen.
    1.1.4eins Punkt eins Punkt 4die wichtigsten Verantwortlichen nennen (zB Geschäftsführerin/Geschäftsführer) und ihre Ansprechpartnerinnen /Ansprechpartner im Lehrbetrieb erreichen.
    1.1.5eins Punkt eins Punkt 5die Vorgaben der betrieblichen Ablauforganisation und des Prozessmanagements bei der Erfüllung ihrer Aufgaben berücksichtigen.
    1.2 Leistungsspektrum und Eckdaten des Lehrbetriebs
    Die Fachkraft kann
    1.2.1eins Punkt 2 Punkt einsdas betriebliche Leistungsangebot beschreiben.
    1.2.2eins Punkt 2 Punkt 2das Leitbild bzw. die Ziele des Lehrbetriebs erklären.
    1.2.3eins Punkt 2 Punkt 3die Struktur des Lehrbetriebs beschreiben (zB Größenordnung, Tätigkeitsfelder, Rechtsform).
    1.2.4eins Punkt 2 Punkt 4Faktoren erklären, die die betriebliche Leistung beeinflussen (zB Standort, Zielgruppen).
    1.3 Branche des Lehrbetriebs
    Die Fachkraft kann
    1.3.1eins Punkt 3 Punkt einseinen Überblick über die Branche des Lehrbetriebs geben (zB Branchentrends).
    1.3.2eins Punkt 3 Punkt 2die Position des Lehrbetriebs in der Branche darstellen.
    1.4 Ziel und Inhalte der Ausbildung sowie Weiterbildungsmöglichkeiten
    Die Fachkraft kann
    1.4.1eins Punkt 4 Punkt einsden Ablauf ihrer
    ...

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