Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens über die Zustellung von Schriftstücken in Verwaltungssachen im Ausland

124. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens über die Zustellung von Schriftstücken in Verwaltungssachen im Ausland

Nach Mitteilung der Generalsekretärin des Europarats hat Spanien am 9. August 2022 die Kontaktdaten seiner nach Art. 2 des Europäischen Übereinkommens über die Zustellung von Schriftstücken in Verwaltungssachen im Ausland (BGBl. Nr. 67/1983, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 96/2019) bestimmten zentralen BehördeNach Mitteilung der Generalsekretärin des Europarats hat Spanien am 9. August 2022 die Kontaktdaten seiner nach Artikel 2, des Europäischen Übereinkommens über die Zustellung von Schriftstücken in Verwaltungssachen im Ausland Bundesgesetzblatt Nr. 67 aus 1983,, letzte...

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