Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich der Änderung von Artikel 1 des Übereinkommens über das Verbot oder die Beschränkung des Einsatzes bestimmter konventioneller Waffen, die übermäßige Leiden verursachen oder unterschiedslos wirken können

162. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich der Änderung von Artikel 1 des Übereinkommens über das Verbot oder die Beschränkung des Einsatzes bestimmter konventioneller Waffen, die übermäßige Leiden verursachen oder unterschiedslos wirken können

Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Malawi am 23. September 2022 seine Beitrittsurkunde zur Änderung von Artikel 1 des Übereinkommens über das Verbot oder die Beschränkung des Einsatzes bestimmter konventioneller Waffen, die übermäßige Leiden verursachen oder unterschiedslos wirken können (BGBl. III Nr. 37/2005, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 75/2022), hinterlegt.Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Malawi am 23. September 2022 seine Beitrittsurkunde zur Änderung von Artikel 1 des Übereinkommens über das Verbot oder die Beschränkung des Einsatzes...

Um weiterzulesen

FORDERN SIE IHR PROBEABO AN

VLEX uses login cookies to provide you with a better browsing experience. If you click on 'Accept' or continue browsing this site we consider that you accept our cookie policy. ACCEPT