Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich und die Berichtigung des Inkrafttretens des Übereinkommens ? gemäß Artikel 34 des Vertrags über die Europäische Union vom Rat erstellt ? über die Rechtshilfe in Strafsachen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie des Protokolls ? vom Rat gemäß Artikel 34 des Vertrags über die Europäische Union erstellt ? zu dem Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union

159. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich und die Berichtigung des Inkrafttretens des Übereinkommens ? gemäß Artikel 34 des Vertrags über die Europäische Union vom Rat erstellt ? über die Rechtshilfe in Strafsachen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie des Protokolls ? vom Rat gemäß Artikel 34 des Vertrags über die Europäische Union erstellt ? zu dem Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union

Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Rates der Europäischen Union hat Litauen am 28. Juli 2022 folgende zusätzliche Erklärungen zum Übereinkommen ? gemäß Artikel 34 des Vertrags über die Europäische Union vom Rat erstellt ? über die Rechtshilfe in Strafsachen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (BGBl. III Nr. 65/2005, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 199/2021) sowie zum Protokoll ? vom Rat gemäß Artikel 34 des Vertrags über die Europäische Union erstellt ? zum Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (BGBl. III Nr. 66/2005, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 140/2020) abgegeben:Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Rates der Europäischen Union hat Litauen am 28. Juli 2022 folgende zusätzliche Erklärungen zum Übereinkommen ? gemäß Artikel 34 des Vertrags über die Europäische Union vom Rat erstellt ? über die Rechtshilfe in Strafsachen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 65 aus 2005,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 199 aus 2021,) sowie zum Protokoll ? vom Rat gemäß Artikel 34 des Vertrags über die Europäische Union erstellt ? zum Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 66 aus 2005,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 140 aus 2020,) abgegeben:

?Zusätzliche Erklärungen der Republik Litauen zur Zuständigkeit der Europäischen Staatsanwaltschaft

1.Ziffer einsGemäß Art. 24 Abs. 1 des Übereinkommens gilt die Erklärung, die die Republik Litauen dem Europarat am 7. September 2021 zu dem Europäischen Übereinkommen vom 20. April 1959 über die Rechtshilfe in Strafsachen und seinen Protokollen übermittelt hat, auch für dieses Übereinkommen.Gemäß Artikel 24, Absatz eins, des Übereinkommens gilt die Erklärung, die...

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