Verordnung der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie über die Festlegung der Vignettenpreise (Vignettenpreisverordnung 2022)

405. Verordnung der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie über die Festlegung der Vignettenpreise (Vignettenpreisverordnung 2022) Auf Grund der §§ 12 und 13 Abs. 1 des Bundesstraßen-Mautgesetzes 2002 ? BStMG, BGBl. I Nr. 109/2002, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 155/2021, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen verordnet:Auf Grund der Paragraphen 12 und 13 Absatz eins, des Bundesstraßen-Mautgesetzes 2002 ? BStMG, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 109 aus 2002,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 155 aus 2021,, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen verordnet:

§ 1.Paragraph eins,

Der Preis einer Jahresvignette einschließlich Umsatzsteuer beträgt für

1.Ziffer einseinspurige Kraftfahrzeuge38,20 Euro, undundfür2.Ziffer 2mehrspurige Kraftfahrzeuge, deren höchstes zulässiges Gesamtgewicht nicht mehr als 3,5 Tonnen beträgt 96,40 Euro. § 2.Paragraph 2,

Der Preis einer Zweimonatsvignette einschließlich Umsatzsteuer beträgt für

1.Ziffer einseinspurige Kraftfahrzeuge14,50 Euro, undundfür2.Ziffer 2mehrspurige Kraftfahrzeuge, deren höchstes zulässiges Gesamtgewicht nicht mehr als 3,5 Tonnen beträgt 29 Euro. § 3.Paragraph 3,

Der Preis einer Zehntagesvignette einschließlich Umsatzsteuer beträgt für

1.Ziffer einseinspurige Kraftfahrzeuge 5,80 Euro, undundfür2.Ziffer 2mehrspurige Kraftfahrzeuge, deren höchstes zulässiges Gesamtgewicht nicht mehr als 3,5 Tonnen beträgt9,90 Euro. § 4.Paragraph 4,

  • (1)Absatz einsDie Bestimmung des § 1 gilt für Jahresvignetten, die im Jahr 2023 zur Straßenbenützung berechtigen.Die Bestimmung des Paragraph eins, gilt für Jahresvignetten, die im Jahr 2023 zur Straßenbenützung berechtigen.
  • (2)Absatz 2Die Bestimmungen der §§ 2 und 3 gelten für Vignetten, die ab dem 1. Dezember 2022 zur...
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