Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz über die Rentenanpassung sowie über die Feststellung bestimmter Werte im Sozialentschädigungsrecht für das Kalenderjahr 2023
419. Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz über die Rentenanpassung sowie über die Feststellung bestimmter Werte im Sozialentschädigungsrecht für das Kalenderjahr 2023Artikel IAnpassung in der Kriegsopferversorgung
Auf Grund der §§ 63 und 113q des Kriegsopferversorgungsgesetzes 1957, BGBl. Nr. 152/1957, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 210/2021, wird verordnet:
§ 1.
Der für den Bereich des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes für das Kalenderjahr 2023 mit 1,058 festgesetzte Anpassungsfaktor ist in diesem Ausmaß für das Kalenderjahr 2023 auch für den Bereich des Kriegsopferversorgungsgesetzes 1957 verbindlich.
§ 2.
Die Beträge, die für das Kalenderjahr 2023 an die Stelle der im Kriegsopferversorgungsgesetz 1957 genannten Beträge treten, werden unter Zugrundelegung der im BGBl. II Nr. 4/2022 angeführten Beträge wie folgt festgestellt:
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??????????statt 628,60 ? mit 665,10 ?; |
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??????????statt 25,80 ? mit 27,30 ?; |
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??????????statt |
nach Vollendung des bei einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von
50 vH | 60 vH | 70 vH | 80 vH | 90/100 vH | |
65. Lebensjahres | 28,00 ? | 47,00 ? | 57,10 ? | 75,50 ? | 94,20 ? |
70. Lebensjahres | 57,20 ? | 94,00 ? | 106,70 ? | 126,00 ? | 150,60 ? |
75. Lebensjahres | 104,20 ? | 141,30 ? | 157,50 ? | 175,80 ? | 195,10 ? |
80. Lebensjahres | 150,60 ? | 188,90 ? | 207,40 ? | 226,40 ? | 245,40 ? |
mitnach Vollendung des bei einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von
50 vH | 60 vH | 70 vH | 80 vH | 90/100 vH | |
65. Lebensjahres | 29,60 ? | 49,70 ? | 60,40 ? | 79,90 ? | 99,70 ? |
70. Lebensjahres | 60,50 ? | 99,50 ? | 112,90 ? | 133,30 ? | 159,30 ? |
75. Lebensjahres | 110,20 ? | 149,50 ? | 166,60 ? | 186,00 ? | 206,40 ? |
80. Lebensjahres | 159,30 ? | 199,90 ? | 219,40 ? | 239,50 ? | 259,60 ? |
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??????????statt 49,70 ? mit 52,60 ?; |
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??????????statt je 39,30 ? mit je 41,60 ?, |
??????????statt 78,60 ? mit 83,20 ?, | |
??????????statt je 118,00 ? mit je 124,80 ?; | |
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??????????statt 826,30 ? mit 874,20 ?, |
??????????statt 1 238,70 ? mit 1 310,50 ?, | |
??????????statt 1 652,10 ? mit 1 747,90 ?, | |
??????????statt 2 065,50 ? mit 2 185,30 ?, | |
??????????statt 2 478,00 ? mit 2 621,70 ?; | |
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??????????statt 184,50 ? mit 195,20 ?; |
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??????????statt 27,80 ? mit 29,40 ?, |
??????????statt 44,30 ? mit 46,90 ?, | |
??????????statt 74,00 ? mit 78,30 ?; | |
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??????????statt 113,60 ? |
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