Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend das Inkrafttreten der im Beschluss 2009/2 vom 18. Dezember 2009 enthaltenen Änderungen des Protokolls von 1998 zu dem Übereinkommen von 1979 über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung betreffend persistente organische Schadstoffe

200. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend das Inkrafttreten der im Beschluss 2009/2 vom 18. Dezember 2009 enthaltenen Änderungen des Protokolls von 1998 zu dem Übereinkommen von 1979 über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung betreffend persistente organische Schadstoffe

Laut Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen treten gemäß Art. 14 Abs. 3 des Protokolls von 1998Laut Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen treten gemäß Artikel 14, Absatz 3, des Protokolls von 19981 zu dem Übereinkommen von 19792 über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung betreffend persistente organische Schadstoffe die durch den Beschluss 2009/2 des Exekutivorgans des Übereinkommens am 18. Dezember 2009 angenommenen Änderungen des Protokolls (siehe BGBl. III Nr. 1/2022) mit 26. Februar 2023 in Kraft. über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung betreffend persistente organische Schadstoffe die durch den Beschluss 2009/2 des Exekutivorgans des Übereinkommens am 18. Dezember 2009 angenommenen Änderungen des Protokolls (siehe Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 1 aus 2022,) mit 26. Februar 2023 in Kraft.

Neben Österreich haben bis zum 28. November 2022 folgende weitere Staaten sowie folgende Organisation die im Beschluss 2009/2 enthaltenen Änderungen angenommen:

Dänemark, Deutschland, Estland, Europäische Union, Finnland, Frankreich, Irland, Kanada, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Niederlande (europäischer Teil), Norwegen, Rumänien, Schweden, Schweiz3...

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