Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich der Änderung des Übereinkommens über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen gemäß Beschluss II/14 vom 27. Februar 2001

23. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich der Änderung des Übereinkommens über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen gemäß Beschluss II/14 vom 27. Februar 2001

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten die Änderung des Übereinkommens über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen gemäß Beschluss II/14 vom 27. Februar 2001 (BGBl. III Nr. 241/2014, zuletzt geändert durch BGBl. III Nr. 148/2017, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 236/2019) ratifiziert:Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten die Änderung des Übereinkommens über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen gemäß Beschluss II/14 vom 27. Februar 2001 Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 241 aus 2014,, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 148 aus 2017,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs...

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