Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens des Europarats über die Gemeinschaftsproduktion von Kinofilmen (revidiert)

28. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens des Europarats über die Gemeinschaftsproduktion von Kinofilmen (revidiert) Nach Mitteilung der Generalsekretärin des Europarats hat Albanien am 26. Jänner 2023 seine Ratifikationsurkunde zum Übereinkommen des Europarats über die Gemeinschaftsproduktion von Kinofilmen (revidiert) (BGBl. III Nr. 155/2021, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 209/2022) hinterlegt und dabei eine Erklärung nach Art. 5 Abs. 5 des Übereinkommens abgegeben.Nach Mitteilung der Generalsekretärin des Europarats hat Albanien am 26. Jänner 2023 seine Ratifikationsurkunde zum Übereinkommen des Europarats über die Gemeinschaftsproduktion von Kinofilmen (revidiert) Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 155 aus 2021,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 209 aus 2022,) hinterlegt und dabei eine Erklärung nach Artikel 5, Absatz 5, des Übereinkommens abgegeben.1

Edtstadler

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