Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend Erklärung der Republik Österreich gemäß Art. 5 Abs. 5 des Übereinkommens des Europarats über die Gemeinschaftsproduktion von Kinofilmen (revidiert)

42. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend Erklärung der Republik Österreich gemäß Art. 5 Abs. 5 des Übereinkommens des Europarats über die Gemeinschaftsproduktion von Kinofilmen (revidiert)42. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend Erklärung der Republik Österreich gemäß Artikel 5, Absatz 5, des Übereinkommens des Europarats über die Gemeinschaftsproduktion von Kinofilmen (revidiert) Österreich hat am 28. Februar 2023 gegenüber der Generalsekretärin des Europarats eine Erklärung abgegeben, derzufolge die Mitteilung der zuständigen Behörde gemäß Art. 5 Abs. 5 des Übereinkommens des Europarats über die Gemeinschaftsproduktion von Kinofilmen (revidiert), BGBl. III Nr. 155/2021, wie folgt geändert wird:Österreich hat am 28. Februar 2023 gegenüber der Generalsekretärin des Europarats eine Erklärung abgegeben, derzufolge die Mitteilung der zuständigen Behörde gemäß Artikel 5, Absatz 5, des Übereinkommens des Europarats über die Gemeinschaftsproduktion von Kinofilmen (revidiert), Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 155 aus 2021,, wie folgt geändert wird:

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