Verordnung der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, mit der für bestimmte Straßen ein Fahrverbot für Lastkraftfahrzeuge verfügt wird (Fahrverbotskalender 2023)

83. Verordnung der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, mit der für bestimmte Straßen ein Fahrverbot für Lastkraftfahrzeuge verfügt wird (Fahrverbotskalender 2023) Auf Grund des § 42 Abs. 5 Straßenverkehrsordnung 1960, BGBl. Nr. 159/1960, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 122/2022, wird verordnet:Auf Grund des Paragraph 42, Absatz 5, Straßenverkehrsordnung 1960, Bundesgesetzblatt Nr. 159 aus 1960,, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 122 aus 2022,, wird verordnet:

§ 1.Paragraph eins,

Das Fahren mit Lastkraftwagen oder Sattelkraftfahrzeugen mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t und von Lastkraftwagen mit Anhängern, bei denen die Summe der höchsten zulässigen Gesamtgewicht beider Fahrzeuge mehr als 7,5 t beträgt, ist

1.Ziffer einsam 6. April 2023 von 12 bis 20 Uhr, am 7. April 2023 von 16 bis 22 Uhr, am 8. April 2023 von 11 bis 15 Uhr, am 25. April 2023 von 11 bis 22 Uhr, am 27. Mai 2023 von 7 bis 15 Uhr und am 2. Juni 2023 von 9 bis 22 Uhr auf der Inntalautobahn A 12 und Brennerautobahn A 13, wenn das Ziel der Fahrt in Italien oder in einem Land liegt, das über Italien erreicht werden soll;2.Ziffer 2an allen Samstagen vom 1. Juli 2023 bis einschließlich 26. August 2023 in der Zeit von 7 bis 15 Uhr, wenn das Ziel der Fahrt in Italien oder in einem Land liegt, das über Italien erreicht werden soll und am 7. April 2023 und 3. Oktober 2023 in der Zeit von 0 bis 22 Uhr sowie an allen Samstagen vom 1. Juli 2023 bis 26. August 2023 in der Zeit von 7 bis 15 Uhr, wenn das Ziel der Fahrt in Deutschland oder in einem Land liegt, das über Deutschland erreicht werden soll, auf der Inntal Autobahn A 12 und auf der Brenner Autobahn A 13;3.Ziffer 3an allen Samstagen vom 1. Juli 2023 bis einschließlich 26. August 2023 in der Zeit von 8 bis 15 Uhr außerhalb des Ortsgebietes in beiden Fahrtrichtungen auf dera)Litera aLoferer Straße B 178 von Lofer bis Wörgl;b)Litera bEnnstalstraße B 320 beginnend bei Straßenkilometer 4,500;c)Litera cSeefelder Straße B 177 im gesamten Bereich;d)Litera dFernpassstraße B 179 von Nassereith bis Biberwier;e)Litera eAchensee Straße B 181 im gesamten Bereich;f)Litera fBrenner Straße B 182 im gesamten Bereich;4.Ziffer 4an allen Samstagen vom 1. Juli 2023 bis einschließlich 26. August 2023 in der Zeit von 8 bis 15 Uhr auf der Ost Autobahn A 4 vom Knoten Schwechat bis zur Staatsgrenze Nickelsdorf in beiden Fahrtrichtungen, ausgenommen...

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