Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt

64. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt

Nach Mitteilung der Generalsekretärin des Europarats hat Zypern am 17. März 2023 die anlässlich der Ratifikation erklärten Vorbehalte zu Art. 44 Abs. 1 lit. e, Abs. 3 und 4 sowie zu Art. 59 des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (BGBl. III Nr. 164/2014, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 186/2022) zurückgezogen und den Vorbehalt hinsichtlich Art. 30 Abs. 2Nach Mitteilung der Generalsekretärin des Europarats hat Zypern am 17. März 2023 die anlässlich der Ratifikation erklärten Vorbehalte zu Artikel 44, Absatz eins, Litera e,, Absatz 3 und 4 sowie zu Artikel 59, des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 164 aus 2014,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 186 aus 2022,) zurückgezogen und den Vorbehalt...

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