Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich der Änderung der Artikel 25 und 26 des Übereinkommens zum Schutz und zur Nutzung grenzüberschreitender Wasserläufe und internationaler Seen

87. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich der Änderung der Artikel 25 und 26 des Übereinkommens zum Schutz und zur Nutzung grenzüberschreitender Wasserläufe und internationaler Seen

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten durch Hinterlegung einer entsprechenden Urkunde die Änderung der Art. 25 und 26 des Übereinkommens zum Schutz und zur Nutzung grenzüberschreitender Wasserläufe und internationaler Seen (BGBl. III Nr. 51/2013, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 174/2022) angenommen:Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten durch Hinterlegung einer entsprechenden Urkunde die Änderung der Artikel 25 und 26 des Übereinkommens zum Schutz und zur Nutzung grenzüberschreitender Wasserläufe und internationaler Seen Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 51 aus 2013,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs...

Um weiterzulesen

FORDERN SIE IHR PROBEABO AN

VLEX uses login cookies to provide you with a better browsing experience. If you click on 'Accept' or continue browsing this site we consider that you accept our cookie policy. ACCEPT