Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens (Nr. 102) über die Mindestnormen der Sozialen Sicherheit

84. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens (Nr. 102) über die Mindestnormen der Sozialen Sicherheit

Nach Mitteilung des Generaldirektors des Internationalen Arbeitsamtes haben folgende weitere Staaten das Übereinkommen (Nr. 102) über die Mindestnormen der Sozialen Sicherheit (BGBl. Nr. 33/1970 und BGBl. Nr. 506/1978, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 120/2022) ratifiziert und hiebei angegeben, die Verpflichtungen aus diesem Übereinkommen für die nachstehenden Teile zu übernehmen:Nach Mitteilung des Generaldirektors des Internationalen Arbeitsamtes haben folgende weitere Staaten das Übereinkommen (Nr. 102) über die Mindestnormen der Sozialen Sicherheit Bundesgesetzblatt Nr. 33 aus 1970, und Bundesgesetzblatt Nr. 506 aus 1978,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 120 aus 2022,) ratifiziert und hiebei angegeben, die Verpflichtungen aus diesem Übereinkommen für die nachstehenden Teile zu übernehmen:

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